Wildschweine in Bergfelde - Hinweise zum Umgang

(26.09.2019)  In den vergangenen Wochen gingen beim Ordnungsamt der Stadt Hohen Neuendorf und der unteren Jagdbehörde des Landkreises Oberhavel zahlreiche Hinweise und Fragen hinsichtlich der Zunahme der Wildschweinpopulation und der durch sie verursachten Schäden im Ortsteil Bergfelde ein. Wie das Problem gelöst werden kann bzw. wer dafür zuständig ist, soll im Folgenden dargestellt werden.  (Foto: Derk Ehlert)

Warum kommen die Tiere zum jetzigen Zeitpunkt in die Stadt?

Erntezeit, die Auslichtung in den Wäldern sowie die verstärkte Bejagung treiben die Wildschweine in die Stadt. Hier finden sie einen reicht gedeckten Tisch und müssen keine Angst vor Jägern haben. Wildschweine haben ein sehr sensibles Geruchsorgan und können beispielsweise eingegrabene Blumenzwiebeln auf bis zu zwei Kilometern riechen.

Wer ist für die Wildschweine im Stadtgebiet verantwortlich?

Wildschweine gehören zu den frei lebenden, herrenlosen Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Innerorts besteht keine behördliche Verantwortung zur Regulierung ihrer Population, d.h. zur Bejagung.

Das heißt, die Tiere können innerorts nicht geschossen werden?

Die Bejagung der Wildschweine mit der Schusswaffe ist innerhalb des gesamten bewohnten Stadtgebietes gesetzlich verboten und auch aus Sicherheitsgründen nicht zu verantworten. Ein Abschuss von Tieren ist nur im Einzelfall bei Vorliegen einer akuten Gefahrenlage durch die Polizei oder einen Jäger möglich.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Tiere zurück in den Wald zu drängen?

Wildschweine zieht es dorthin, wo es ein leicht zugängliches Nahrungsangebot und gute Rückzugsmöglichkeiten gibt. Das ist in Bergfelde der Fall, nicht zuletzt durch illegale Futterstellen oder illegal abgelegten Abfall. Das Füttern von Wildtieren stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
Wird das Nahrungsangebot z.B. Fallobst, Komposthaufen, Grünabfälle verknappt bzw. unzugänglich gemacht, ziehen die Tiere weiter.
In der Vergangenheit hat die Stadt zudem wiederholt Vergrämungsmittel eingesetzt, welches einen für die Tiere sehr unangenehmen Geschmack hat. Dadurch wird das Problem allerdings eher verlagert, als gelöst. Der Einsatz solcher Vergrämungsmittel ist auch Privatpersonen gestattet.

Wer haftet für die Schäden, die die Tiere anstellen?

Für Schäden, die die Wildschweine verursachen, sind die Eigentümer der beschädigten Sache verantwortlich. Da Wildtiere als herrenlos gelten, können keine Haftungsansprüche gegen Dritte gestellt werden.

Wie kann ich mich und mein Eigentum gegen die ungebetenen Gäste schützen?

Da Wildschweine sich gerne dort aufhalten, wo es Nahrung und Verstecke gibt, sollte das eigene Grundstück so gestaltet werden, dass es weder Nahrungsquellen noch Rückzugsmöglichkeiten bietet. Durch eine stabile Einfriedung des Grundstücks, Verschluss bzw. Sicherung des Biomülls (Kompost, Fallobst, Grünabfälle) und ggfs. dem Einsatz von Vergrämungsmitteln steigen die Chancen, den Kontakt mit den Schwarzkitteln im eigenen Garten zu vermeiden.
Auch die Stadt Hohen Neuendorf versucht mit verschiedenen Maßnahmen wie Einzäunung oder Vergrämung, die öffentlichen Plätze, wie beispielsweise den Fußballplatz Bergfelde oder den Spielplatz in der Lehnitzstraße zu sichern. Die Schäden am Straßenbegleitgrün können leider ressourcenbedingt nicht immer zeitnah beseitigt werden.

Wie verhalte ich mich, wenn mir plötzlich ein Wildschwein oder eine ganze Wildschweinrotte gegenübersteht?

Am Wichtigsten ist es, Ruhe zu bewahren! Vermeiden Sie hastige Bewegungen und treten Sie in ruhiger Haltung den Rückzug an. Insbesondere durch Jogger und Hunde(halter) könnten sich Wildschweine bedroht fühlen. Manche laufen allerdings auch gezielt auf Menschen zu, wenn sie daran gewöhnt sind, gefüttert zu werden! Auch in diesem Fall gilt: Ruhig bleiben und langsam den Rückzug antreten.

Was kann ich selbst tun, damit die Wildschweine wieder verschwinden?

Um die Wildschweinpopulation und die Anwesenheit der Tiere innerhalb der Stadtgebiete in den Griff zu bekommen, sind Förster, Jäger und Ordnungsamt auf die Unterstützung der Anwohner angewiesen. Denn jeder einzelne Bürger kann einen Beitrag zur Reduzierung des Schwarzwildes im Ortsgebiet leisten.
Die wichtigste Regel dabei lautet: Futterstellen beseitigen bzw. vermeiden! Ob Fallobst, Komposthaufen, Grünabfälle oder illegale Futterstellen – leicht zugängliche Nahrungsquellen sind eine direkte Einladung an die Tiere ins Wohngebiet. Wer seine Grünabfälle nicht ordnungsgemäß, sondern zum Beispiel am Stadtrand entsorgt, trägt dazu bei, die Tiere aus dem Wald zu locken. Wenn möglich, sollten auch die Gelben Säcke nicht bereits am Vorabend der Abfuhr, sondern am Tag selbst hinausgestellt werden. Lassen sich Abfallsammelstellen nicht beseitigen, sollten diese wildsicher eingefriedet werden. Auch Vergrämungsmittel helfen dabei, das Schwarzwild fernzuhalten.


Ansprechpartner bei Fragen rund ums Schwarzwild
Ordnungsamt: (03303) 528 702