Unterstützerunterschriften auch am 20.3. möglich!

(19.03.2019)  Parteien, die nicht im Landtag Brandenburg oder im Bundestag mit gewählten Abgeordneten vertreten sind, benötigen für eine Zulassung zur Kommunalwahl Unterstützerunterschriften. Das gilt auch für Wahlgemeinschaften, die noch nicht in der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind, sowie für Einzelbewerber.

Die Frist zur Abgabe von Unterstützerunterschriften endet am 20. März 2019. Die Unterschriften dürfen nicht mittels Unterschriftenlisten gesammelt, sondern müssen direkt im Rathaus abgegeben werden.

Aus diesem Grund besteht auch am Mittwoch, den 20.3. in der Stadtverwaltung Hohen Neuendorf die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, im Zeitraum zwischen 8-12 und 14-16 Uhr Unterstützerunterschriften abzugeben. Entgegen genommen werden sie im Einwohnermeldeamt. Für andere Dienstleistungen steht das Einwohnermeldeamt an diesem Tag allerdings nicht zur Verfügung.

Die Anzahl der benötigten Unterschriften richtet sich nach der Größe der Stadt, in Hohen Neuendorf sind 20 Unterstützerunterschriften erforderlich. Diese können nur von Personen abgegeben werden, die zur Wahl auch wahlberechtigt sind.

Unter der Woche können Unterstützer ihre Unterschrift noch bis zum 20. März zu den regulären Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt abgeben: Montag 8-12 und 13:30-16 Uhr und am Dienstag 8-12 und 13:30-18 Uhr.