Unternehmen in Not. ILB nimmt jetzt Anträge an

Die Corona-Krise stürzt Unternehmer/innen und Unternehmen aller Größen in Ungewissheit oder Zwangslagen

(26. März 2020)  Die ILB hat am Wochenanfang die Anträge zum Sofortprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) für gewerblichen Unternehmen im Sinne § 2 GewStG und Angehörigen der Freien Berufe veröffentlicht.

Wer wird gefördert?
Gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.

Wie wird gefördert?
Die Soforthilfe wird als eine einmalige, nicht rückzahlbare Leistung als Zuschuss gewährt.

Konditionen
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente) und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 EUR,
  • bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 EUR,
  • bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 EUR

in Abhängigkeit des erklärten Schadens. Die Schadenshöhe für den Zeitraum von drei Monaten geben Sie einfach im dafür vorgesehen Feld des Antragsformulares an.

Die ILB erklärt auf ihrer Internetseite sehr anschaulich das Antragsverfahren. Dort stehen neben den Anträgen auch umfangreiche Ausfüllhilfen zur Verfügung. Diese Dokumente befinden sich https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/soforthilfe-corona-brandenburg/ unter dem Reiter "Konditionen, Formulare, Dokumente".

Dort gibt es zum online-Ausfüllen

Programminformationen
Antrag
Kurzinformation
Richtline vom 24. März 2020

Ergänzende Informationen
Schema zum Verfahrensablauf der Antragstellung
+ einen ausgefüllten
Beispielantrag
+ Häufig gestellte
Fragen und Antworten FAQ

Formulare
Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte "de-minimis"-Beihilfen

 

(19. März 2020)   Es betrifft alle Unternehmensgrößen, es betrifft alle Branchen und noch sind die Folgen der Beschränkungen des öffentlichen Lebens, von Produktions- und Verkaufsketten und vom Aussetzen von Kultur und Tourismus nicht absehbar. Wirtschaftsinstitute rechnen allerdings mit schwereren Folgen als in der Finanzkrise 2008.

Die Stadt Hohen Neuendorf hat als erste Sofortmaßnahme die Stundungszinsen für ausstehende Gewerbesteuerzahlungen ausgesetzt, sofern eine Stundung begründet beantragt und gewährt wird. Ab heute nimmt sie mit untenstehendem Formular per Post oder E-Mail unter steuern@hohen-neuendorf.de Anträge auf Stundung der Gewerbesteuer entgegen, die schnell bearbeitet werden. Das gab Bürgermeister Steffen Apelt am Nachmittag im Rathaus bekannt.

Ferner empfiehlt Stadtkämmerin Michaela Müller-Lautenschläger Unternehmerinnen und Unternehmern auch sofort mit ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt Kontakt aufzunehmen und die individuellen unternehmerischen Bedarfe abzusprechen. "Rufen Sie Ihren Sachbearbeiter direkt an, da auch in den Finanzämtern der Publikumsverkehr eingeschränkt ist", rät die Kämmerin.

Das Land Brandenburg hat heute ein Soforthilfeprogramm für kleine, mittelständische Unternehmen und Freiberufler aufgelegt und gewährt Zuschüsse zwischen 9.000 und 60.000 Euro. Die Antragsstellung auf „Soforthilfe Corona  Brandenburg“ ist ab 25.3.2020 9 Uhr möglich.

Die Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg hat unterdessen ein einfaches Formular entwickelt, mit dem sich Unternehmerinnen und Unternehmer an eine Anlaufstelle wenden können. Darin wird der konkrete Bedarf abgefragt und die Koordinierungsstelle setzt sich mit den Unternehmer/_innen in Verbindung. Es ist ferner eine telefonische Anlaufstelle von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr unter: Telefon 0331 730 61-222 erreichbar. Auf der Seite sind zudem zahlreiche Links zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten gesammelt. 

Weitere Hilfen und Anlaufstellen benennt das Brandenburgische Wirtschaftsministerium auf seiner Homepage.

Hilfestellung, den richtigen Ansprechpartner zu finden, leistet gerne auch die Wirtschaftsförderung der Stadt unter Telefon 03303 528 241.