Regenwasser muss auf eigenem Grundstück versickern
(3. Juni 2025)
Durch die trockenen Jahre von 2018 bis 2023 ist die Grundwasserneubildung bereits stark verringert, nun erlebte Brandenburg das trockenste Frühjahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. In der Folge drohen die Grundwasserspiegel noch schneller zu sinken, als ohnehin schon. Um die Trinkwasserversorgung zu stabilisieren, verpflichten das Wasserhaushaltsgesetz (§ 55), das Brandenburgische Wassergesetz (§ 66 (2)) sowie die Niederschlagswasserbeseitigungssatzung der Stadt Hohen Neuendorf (§ 3 (4)) Grundstückseigentümer, dass auf ihrem Grundstück anfallende Niederschlagswasser auch auf dem Grundstück zu beseitigen, zum Beispiel durch Versickerung oder Verrieselung. Hierdurch können die Einwohnerinnen und Einwohner von Hohen Neuendorf erheblichen Einfluss auf die Trinkwassermenge und Trinkwasserqualität ausüben.
Regenwasser auf Grundstückseigentum
Im Land Brandenburg gilt ein Trennsystem, das vorschreibt, dass Niederschlagswasser und Schmutzwasser getrennt voneinander abgeleitet werden müssen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Einwohnerinnen und Einwohner ihr auf dem privaten Grund anfallendes Regenwasser illegal dem Abwassernetz zuführen. Dies ist aus vielerlei Gründen problematisch.
Bei Regen droht den Schmutzwassernetzen Überlastung, denn weder die Kanalisation, noch die Pumpen oder die Kläranlagen sind auf die zusätzlichen Wassermengen bei Regen ausgelegt. Bei Starkregen kam es bereits vor, dass Schmutzwasser aus den Schächten gedrückt wurde und auf die Straßen sowie in die Gärten floss, ebenso wie Rückstauklappen versagten und Schmutzwasser sich in Keller ergoss. Ein für die Betroffenen ebenso wie für die Stadt unhaltbarer Zustand.
Darüber hinaus stellt die Einleitung von Regenwasser aus den Privatgrundstücken ins Abwassernetz eine zusätzliche finanzielle Belastung für alle Steuerzahlenden dar. Der Grund dafür ist, dass der Eigenbetrieb Abwasser Einleitgebühren für eine kalkulierte Menge an Abwasser zahlt. Durch das Einleiten von Regenwasser wird diese kalkulierte Menge überschritten und es kommt zu Nachforderungen an den Eigenbetrieb.
Die Niederschlagswasserkanalisation im Straßenraum ist nur auf die Entwässerung des Straßenraumes und einzelner öffentlicher Gebäude ausgelegt, da u. a. der Platz im Straßenraum für Rohre begrenzt ist. So droht hier bei stärkeren Regenfällen eine Überflutung des Straßenraumes, sowie auch von anliegenden, tiefer liegenden Grundstücken oder Kellern, wenn nicht nur die Straßenflächen, sondern auch befestigte Flächen von angrenzenden Grundstücken in den Straßenraum entwässern.
Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen werden deswegen dringend darauf hingewiesen, für eine Beseitigung des Niederschlagswassers auf dem eigenen Grundstück zu sorgen, z. B. durch Regentonnen oder Zisternen, was zudem Trinkwasser spart und damit sowohl die Grundwasservorräte, als auch den eigenen Geldbeutel schont.
Eigenbetrieb führt Benebelungen im Stadtgebiet durch
Um aufzudecken, von welchen Grundstücken Regenwasser ins Abwassernetz eingeleitet wird, hat der Eigenbetrieb Abwasser kürzlich wieder mit Benebelungen in einem abgegrenzten Stadtgebiet begonnen. Durch das Einleiten von Nebel in das Abwassernetz kann aufgedeckt werden, welche Grundstücke sich dort illegal angeschlossen haben. Bei den Betroffenen tritt dann der Nebel etwa aus der Regenrinne aus. Wird dies aufgedeckt, muss mit empfindlichen Nachzahlungen auf Grundlage des Gebührensatzes für Abwasser gerechnet werden. Der Eigenbetrieb ruft deshalb alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, eventuelle Einleitungen von Regenwasser ins Abwassernetz zu unterlassen und entsprechende Systeme schnellstes zurückzubauen. In den kommenden Wochen wird der Eigenbetrieb sukzessive weitere Benebelungen im Stadtgebiet durchführen, um solche Einleitungen aufzudecken.
-> Zum Weiterlesen die Broschüre des Landes Brandenburg "Naturnaher Umgang mit Regenwasser. Leitfaden für Ihr Grundstück.": https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/naturnaher-umgang-regenw...