Neue Satzung für die Tagespflege erlassen

(27.10.2018)  Nach fast zehn Jahren wurden mit Verabschiedung der neuen Tagespflegesatzung in der Stadtverordnetenversammlung am 25. Oktober erstmals auch die Gebühren angepasst. Seither hat sich der Betreuungsschlüssel halbiert, Energie- und Verbrauchskosten sind ebenso wie die Realeinkommen deutlich gestiegen. Ferner sind künftig Vesper, Mittagessen und auch Hygieneartikel bereits in dem Elternbeitrag enthalten.

Betreuung für drittes Kind beitragsfrei

Um die Gebührenanpassung für die Familien dennoch moderat zu gestalten, werden künftig alle unterhaltsberechtigten Kinder berücksichtigt, auch wenn sie bereits zur Schule gehen oder nicht im eigenen Haushalt leben. Es fällt nur für das erste Kind der volle Gebührensatz an, für das zweite Kind noch 80 Prozent, ab dem dritten Kind ist die Betreuung beitragsfrei. So zahlen Eltern für die Betreuung des ersten Kinds im Krippenalter bei einem Betreuungsumfang von sechs Stunden je nach Einkommen zwischen 13 und 361 Euro, im Kindergartenalter zwischen 8 und 180 Euro pro Monat, wobei nur elf statt zwölf Monate bezahlt werden müssen.

Die Einkommensgrenze liegt in 17 Staffeln zwischen 12.600 Euro Jahresnettogehalt und dem Höchstsatz ab 57.600 Euro. Diese Grenze führte immer wieder zu Debatten. Ein Fraktionsantrag, die Höchstgrenze auf 75.000 Euro herauf zu setzen, fand keine Mehrheit. Zukünftig werden die Beiträge alle zwei Jahre neu kalkuliert.

Elternbeiträge nur ein Bruchteil der Kosten

Die Gebühren, die die Eltern für die Tagespflege zahlen müssen, sind nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten. Für das Haushaltsjahr 2019 sind rund 10,6 Millionen Euro für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter eingestellt. Das sind fast 20 Prozent des gesamten Ergebnishaushalts, der 54,7 Millionen Euro beträgt. „Wir wollen unserem Anspruch als familienfreundliche Stadt gerecht werden“, bekräftigt Bürgermeister Steffen Apelt.

Die Anpassung der Gebühren durch die Stadt betrifft nur die Betreuung der Kinder in der Tagespflege. Die Betreuung in Kindertagesstätten und Hort wird in Hohen Neuendorf ausschließlich durch private Träger angeboten, die ihre Gebühren unabhängig von der Stadt auf Basis realer Kosten kalkulieren müssen.