Neue Online-Dienstleistungen beim EMA

(4. Juni 2025)

Das Einwohnermeldeamt (EMA) der Stadt bietet allen Bürgerinnen und Bürgern ab sofort zwei neue Online-Dienstleistungen an. 

So ist es nun möglich, für beantragte Dokumente eine Statusabfrage durchzuführen. Damit kann vom heimischen Bildschirm nachgesehen werden, ob ein Dokument bereits abholbereit ist. Ein neuer Termin ist für die Abholung nicht notwendig – das Dokument kann während der Sprechzeit des Einwohnermeldeamtes und gegebenenfalls unter Vorlage des alten Dokumentes abgeholt werden. Der Vorteil der Statusabfrage: Bürgerinnen und Bürger erhalten hier eine Auskunft unabhängig von der Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einwohnermeldeamt.

Die Statusabfrage kann über diesen Link abgerufen werden:

https://www.buergerdienste-online.de/olav/passpa?mbom=12065144

Übermittlungssperren online beantragen

Fortan können auch Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz ganz einfach online beantragt werden. Übermittlungssperre bedeutet, dass bestimmte persönliche Daten nicht mehr von der Meldebehörde an andere Stellen weitergegeben werden dürfen. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, eine solche Sperre zu beantragen. Das Einwohnermeldeamt wird dann die Daten zum Beispiel nicht mehr an Parteien oder bestimmte Behörden weiterleiten. Diese Sperre gilt jedoch nicht für alle Anfragen nach persönlichen Daten. Behörden wie Polizei oder Gerichte dürfen weiterhin zugreifen. 

Die Übermittlungssperre kann über diesen Link beantragt werden:

https://www.buergerdienste-online.de/olav/uebermittlungssperren?mbom=120...