Neue Angebote für die Wirtschaft: Portale & Hilfen

Ob nachbarschaftliche Gutscheinbörsen, Schnellkredite oder Arbeitsvermittlung - neue Hilfsangebote und -Plattformen für die Wirtschaft

(8. April 2020)  Unterdessen hat die Wirtschaftsförderung der Stadt weiter recherchiert und noch einige Portale und Hilfen ausfindig gemacht, auf denen Privatleute durch Gutscheinkäufe ihre Lieblingsrestaurants und -läden ebenso unterstützen können wie durch Online-Bestellungen. Sofortkredite, aber auch Beratungszuschüsse für betriebliche Neuorientierung oder Arbeitnehmer-Tauschbörsen sind jetzt mit niedrigschwelligen Angeboten an die Öffentlichkeit getreten:

Gutscheine, Liefer-Services und Onlineshops:

Auf dieser landesweiten Plattform können Gutscheine für Lieblingsorte gekauft werden, um den Unternehmen damit durch die schwere Zeit zu helfen. Darüber hinaus sind dort auch Lieferservices und Onlineshops zusammengestellt, damit weiterhin regionale Produkte gekauft und ein Stück Brandenburg nach Hause geholt werden kann. 

Die MAZ offeriert dem Leser eine Liste, welche Angebote und Ideen die lokalen Geschäfte, Restaurants, Cafés und Einzelhändler haben und wie man sie jetzt unterstützen kann. Unternehmen, die sich dort noch eintragen wollen, können dies unter https://www.hilfsportal.online/maz/eintrag-hinzufuegen erledigen.

Auch auf dieser Plattform können Gutscheine erworben und Spenden getätigt werden. Zudem wird jeder Betrag (bis max. 500 € pro Gewerbe) verdoppelt, bis der Verdopplungs-Topf von 500.000 € erschöpft ist.

KfW-Coronahilfen

  • 6.4. Bundesregierung beschließt weitergehenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein "Sofortkredit" mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

-  Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.

-  Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu3 Monatsumsätzen des Jahresumsatzes 2019, maximal EUR 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal EUR 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.

-  Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.

-  Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.

-  Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

-  Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden. 

Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.

 

Gesamtübersicht der Kredite für Unternehmen: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

Förderung von Beratungsleistungen 

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Ziel soll es sein Maßnahmen für den Betrieb zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. 

Antragsstellung unter https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/unb_merkblatt_corona.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

Kurzarbeit

Sollten Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus mit einem Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich. 

-  Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.

-  Die Kurzarbeitenden erhalten 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent.

-  Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.

-  Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

-  Bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung in einem systemrelevanten Bereich bleibt das Nebeneinkommen in der Zeit vom 01.04.2020 bis 31.10.2020 anrechnungsfrei -> Das bedeutet: es erfolgt in diesen Berufen keine Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld, solange die Summe aus Kurzarbeitslohn + Kurzarbeitergeld + Nebenverdienst den ursprünglichen Lohn nicht übersteigt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Nebenjob geringfügig ist oder nicht. Nur, wenn die Beschäftigten in Kurzarbeit durch den Nebenjob mehr verdienen als vorher, erfolgt eine Anrechnung.

-  Beschäftigte in Kurzarbeit können die Leistung maximal 12 Monate lang beziehen.

Achtung: Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Entlastung für Arbeitgeber – eine Unternehmenshilfe, um Beschäftigte für das rasche Hochfahren des Betriebs nach der Krise vorzuhalten. Ein Antrag darauf bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) wirkt auf den Monatsersten zurück. Arbeitgeber, denen ein versicherungsvertraglicher Rechtsanspruch aus einer Betriebsschließungsversicherung (BSV) zusteht, brauchen kein KUG und bekommen es daher auch nicht.

Antragsstellung unter
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

 

jobsNOW | Aktion für Arbeitnehmer und Arbeitgeber - unbürokratische Vermittlung zur Überbrückung der Krise

Die Bundesagentur für Arbeit startete am 1. April 2020 eine Kampagne für Jobgebende, die aktuell dringend Arbeitskräfte suchen und Jobsuchende, die jetzt in dieser Zeit mitanpacken wollen. 

Worum geht es? Einfach, unbürokratisch, agil und schnell die Bedarfsdeckung „notleidender“ Branchen und Unternehmen vorzunehmen, welche dringend Arbeitskräfte suchen und zum Beispiel aufgrund der Eindämmungsmaßnahmen von Corona (bspw. Reisebeschränkungen) nicht wie gewohnt, Arbeitskräfte rekrutieren können (Handel, Logistik, Pflege, Metall, öffentlicher Dienst etc.) 

Für wen ist das konkret geeignet ? Unternehmen, die aktuell Not leiden und - jetzt und gleich – Arbeitskräfte suchen, egal aus welcher Branche

alle Berliner/Brandenburger (Alo, Asu, Mini-Jobber, KuG-Bezieher, Rentner, Studenten, Schüler, Alg II-Bezieher, Aufstocker etc.), die Interesse an einer zeitweisen Beschäftigung haben

Unternehmen der Handelsbranche werden durch die Agentur für Arbeit Berlin Süd betreut 

Kontaktdaten für Arbeitgeber-Anfragen in Brandenburg (Melden Sie Ihren Bedarf als interessierter Arbeitgeber an die zuständige Arbeitsagentur):

Bezirk Neuruppin (Landkreis Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Havelland)
Neuruppin.Geschaeftsfuehrung@arbeitsagentur.de