Landkreis priorisiert Nachverfolgung von Kontakten

(11. November 2021) Im Folgenden zitieren wir eine Pressemitteilung des Landkreises Oberhavel vom 10. November 2021.

Aufgrund der in den vergangenen Wochen explosionsartig angestiegenen Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Coronapandemie hat der Landkreis Oberhavel entschieden, die Kontaktpersonenermittlung vorerst zu priorisieren. Damit schließt sich Oberhavel dem Verfahren anderer Gesundheitsämter im Land Brandenburg und in Berlin an.

„Ohne die Priorisierung ist die aktuelle Lage nicht mehr beherrschbar. Das Gesundheitsamt ist, trotz Unterstützung – beispielsweise durch Containment-Scouts und Verwaltungsmitarbeitern aus anderen Bereichen – an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit angelangt“, erklärt Landrat Ludger Weskamp. „Denn aktuell erreichen das Gesundheitsamt jeden Tag eine Vielzahl neuer Positivbefunde – mehr als tagesaktuell abzuarbeiten sind. Wir hatten es alle anders erhofft, aber die Pandemie ist mit aller Wucht zurück.“

Neben der aufwändigen Fallermittlung fordert insbesondere die Kontaktnachverfolgung sehr viel Zeit. Deshalb können derzeit positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht immer unmittelbar durch das Gesundheitsamt kontaktiert und häuslich abgesondert werden.

Verhalten im Falle eines positiven Testergebnisses

Wer aufgrund eines positiven Schnelltests oder aufgrund von Symptomen vermutet, möglicherweise am Coronavirus erkrankt zu sein, wendet sich bitte zunächst telefonisch an den Hausarzt beziehungsweise die Hausärztin oder an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117).

Personen, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind, müssen sich bereits mit Erhalt des Ergebnisses sofort selbst in Quarantäne begeben. Bei symptomatisch erkrankten Personen, wenn also Krankheitszeichen wie beispielsweise Husten, Schnupfen oder Fieber auftreten, endet die Absonderung frühestens 14 Tage nach Symptombeginn – sofern sie seit mindestens 48 Stunden überwiegend symptomfrei sind. Bei Erkrankten, die keine Symptome aufweisen, endet die Absonderung frühestens 14 Tage nach dem Nachweis des Erregers. Für geimpfte infizierte Personen, die keinerlei Symptome haben, endet die Absonderung nach einem negativen PCR-Test, der frühestens 5 Tage nach dem ersten positiven PCR-Nachweis durchgeführt werden kann.

Corona-infizierte Personen bekommen für den Zeitraum ihrer häuslichen Absonderung eine schriftliche Anordnung vom Gesundheitsamt. Dies nimmt derzeit einige Zeit in Anspruch. Die Anordnung ersetzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese erhalten Erkrankte nur bei ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin.

Das Gesundheitsamt wird vom Hausarzt oder vom Testlabor automatisch über alle positiven PCR-Testergebnisses informiert. Eine zusätzliche, eigenständige Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich Gesundheit ist deshalb nicht notwendig.

Priorisierung bei der Nachverfolgung von Kontakten

Durch das Gesundheitsamt abgesondert werden nur noch unmittelbar in einem Haushalt mit der positiv getesteten Person lebende Angehörige. Vollständig geimpfte oder genesene Haushaltsangehörige positiv getesteter Personen werden nicht abgesondert. Als genesen gilt, wenn der letzte positive PCR-Test mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. Ungeimpfte Haushaltsangehörige werden abgesondert. Die Quarantäne endet 10 Tage nach Symptombeginn beziehungsweise bei Erkrankten ohne Symptomen 10 Tage nach dem Nachweis des Erregers.

In Schulen werden nur noch der direkte Sitznachbar zu auf COVID-19 positiv getesteten Kindern in Quarantäne gesetzt, im Hort und in den Kitas werden nur positiv Getestete häuslich abgesondert.

Einzelfallentscheidungen sind in besonderen Fallkonstellationen und Ausbruchsgeschehen weiterhin möglich. Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt ausschließlich dem Gesundheitsamt.

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass ein Anspruch auf Ersatzleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz nur dann geltend gemacht werden kann, wenn eine häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt angeordnet wurde.

„Wir erhoffen uns von den getroffenen Maßnahmen, zu einer zügigen Abarbeitung der Positivbefunde zurückzukommen“, sagt Amtsarzt Christian Schulze. „Unsere Mitarbeitenden setzen – wie schon seit mehr als anderthalb Jahren – alles daran, das Virus in Oberhavel einzudämmen. Das wird aber nur gelingen, wenn uns die Menschen in Oberhavel dabei unterstützen. Dazu zählen weiterhin die erlernten Hygienemaßnahmen, Abstand halten und eine Maske an den Orten zu tragen, wo das Abstandhalten nicht möglich ist.“ Der Amtsarzt ruft darüber hinaus auf, sich jetzt impfen zu lassen: „Zwar schützt die Impfung nicht voll umfänglich vor einer Infektion, doch der Verlauf der Erkrankung ist deutlich milder! Bitte schützen Sie sich und andere!“

Appell, Selbsttests für den Schulbesuch sorgfältig durchzuführen

Das Gesundheitsamt erneuert in diesem Zusammenhang seinen Appell, die regelmäßigen Selbsttestungen für Schulkinder ernst zu nehmen und sorgfältig durchzuführen. Per Schnelltest positiv getestete Kinder bleiben bitte zu Hause, Eltern informieren in diesem Fall die Schule des Kindes und wenden sich an ihren Hausarzt beziehungsweise ihre Hausärztin.