Interessenbekundung für Jugendeinrichtungen
(14. Februar 2022)
Ziel des öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens ist es, geeignete Träger der freien Jugendhilfe für den Betrieb der drei Jugend- und Freizeiteinrichtungen zu ermitteln. Die Bewertung der Interessenbekundungen umfasst insbesondere die Vorlage und Umsetzbarkeit eines geeigneten pädagogischen Konzepts, die Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie die Erfüllung bestimmter Leistungskriterien.
-> Einreichung der Interessenbekundung in einem geschlossenen Umschlag mit dem Kennwort “Jugend- und Freizeiteinrichtungen“ bis zum 30.03.2022, 12:00 Uhr.
->Das vollständige Interessenbekundungsverfahren befindet sich im Anhang des Beitrags.