Hurra, hurra, die Schule öffnet wieder

Ab dem 25. Mai sollen alle Schuljahrgänge mindestens stunden- bzw. tageweise beschult werden

(13. Mai 2020)  Mit gestrigem Datum hat das Brandenburgische Bildungsministerium die Leiterinnen und Leiter der Staatlichen Schulämter aufgefordert, unter der Maßgabe der Eindämmungsverordnung und der Hygieneregeln ab dem 25. Mai den Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen in den Schulen wieder zu organisieren. Dabei schlägt das Ministerium eine Aufteilung der Klassen auf Vor- und Nachmittag bzw. auf unterschiedliche Wochentage vor. Folglich findet der Unterricht weiterhin teilweise zuhause mit Lernplänen und -aufgaben statt. Mindestens drei, besser vier Unterrichtsstunden pro Schultag sollen im Präsenzunterricht abgedeckt werden. Die Schulämter sollen nun auf die Schulleiter zugehen, um dies zu organisieren, d.h. die konkrete Ausgestaltung liegt in den Händen der Schulleitung. Die Schulämter und Schulen werden die Eltern per Brief über die genauen Abläufe an den einzelnen Schulen informieren.

Das Ministerium schlägt folgende Modelle vor:

"Modell A:

Die Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden an zwei Tagen in der Woche „präsent“ unterrichtet, die Jahrgangsstufen 5 und 6 an einem Tag. Die Schulen bekommen dafür Modelle vorgegeben und erhalten bei der Umsetzung  gestaltungsspielräume, um den Gegebenheiten vor Ort angemessen Rechnung tragen zu können. Es wird einen Mindeststandard hinsichtlich der Anzahl der Unterrichtsstunden (≈ 4 Unterrichtsstunden/Präsenztag) geben, die Schulen können eigenverantwortlich weitere Angebote organisieren.

Bei zusätzlichen räumlichen und personellen Ressourcen wird das Angebot für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ausgeweitet.

Modell B:

Das Modell kann nur dort zum Tragen kommen, wo der Schülerverkehr adäquat organisiert werden kann. In einem Schichtmodell werden die Jahrgangsstufen auf den Vor- und Nachmittag verteilt, die Jahrgangsstufen 1 bis 4 besuchen in der Woche die Schule zwei- bis dreimal vormittags, die Jahrgangstufen 5 und 6 zwei- bis dreimal am Nachmittag. 

Je Jahrgangsstufe sind möglichst 3 Unterrichtsstunden pro Präsenztag vorzusehen.

Rahmenbedingungen:

Präsenzunterricht und von den Lehrkräften im Homeoffice betreute Phasen des häuslichen Lernens zur Vor- und Nachbereitung der Präsenzphasen wechseln sich ab. [...]

Die Notfallbetreuung in der Primarstufe soll in diese pädagogischen Angebote integriert werden. Beides reduziert sich durch die Ausweitung des Präsenzunterrichts für alle Jahrgangsstufen an den Tagen, an denen die betreffenden Jahrgangsstufen Präsenzunterricht haben.

Zeugnisübergabe:

Vom 22. bis 24. Juni 2020 erhalten jeden Tag jeweils zwei Jahrgänge ihre Zeugnisse. Über die Ausgestaltung entscheiden die Schulen.

 

2. Weiterführende Schulen

Schul- und Unterrichtsorganisation:

Ab dem 25. Mai wird das für die Jahrgangsstufen 9 und 10 schon eingeführte Modell des Unterrichts Mo/Mi/Fr für die eine Hälfte der Klasse und Di/Do für die andere Hälfte und einem Wechsel nach einer Woche auf die übrigen Jahrgangsstufen in der Sekundarstufe I (7. und 8. sowie LuBk 5. und 6.) ausgeweitet. Dieses System ist aufgrund der an den weiterführenden Schulen vorhandenen Rahmenbedingungen – insbesondere durch die Organisation der Prüfungen im Abitur und in der Jahrgangsstufe 10 sowie der Klausuren in der gymnasialen Oberstufe – flexibel zu handhaben. Die Schulen brauchen angesichts der räumlichen und der personellen Rahmenbedingungen Spielräume. Daher soll mindestens zweimal in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht organisiert werde. Das Präsenzangebot für die Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufen entfällt nach den zentralen Prüfungen am Ende dieser Jahrgangsstufe (≈ MSA).

Die Organisation der Präsenzangebote in der gymnasialen Oberstufe muss durch das gegebene Kurssystem flexibel gestaltet werden. Dabei wird insbesondere für den Grundkursbereich vorgeschlagen, dass dieser Unterricht über Blended Learning Angebote erfolgt, d.h. eine Mischung zwischen selbstständigem Lernen der Schüler/innen zu Hause und Präsenzunterricht (Kontaktstunden oder Konsultationen) an den Schulen. Dieses Angebot ist abhängig von den für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe zur Verfügung stehenden Lehrkräften sowie auch davon, wie die Schule für diese (in der Regel noch nicht volljährigen Schüler/innen) erreichbar ist.

Rahmenbedingungen:

Die Ausführungen zur Grundschule zur Ergänzung des Präsenzunterrichts durch Phasen des häuslichen Lernens gelten ebenso entsprechend. [...]

Zeugnisübergabe:

Vom 22. bis 24. Juni 2020 werden jahrgangsweise die Zeugnisse übergeben. Über die Ausgestaltung entscheiden die Schulen.

Die Regelungen für die Bildungsgänge der Grundschule sowie der Sekundarstufe I gelten entsprechend an den Förderschulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ und „Lernen“. Für die Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ gelten weiterhin die Weisungen des MSGIV vom 18. März sowie 28. April 2020, wonach sie geöffnet bleiben konnten."