Geoportal zeigt Bewegungsradius bei Inzidenz 200+
(12. Januar 2021) Steigt die Inzidenzzahl, also der Ansteckungswert pro 100.000 Einwohner, über 200, schreibt die aktuelle Eindämmungsverordnung vor, dass die Grenzen des eigenen Landkreises aus privaten und touristischen Gründen nur noch um 15 Kilometer überschritten werden dürfen. Die Inzidenz wird innerhalb der Landkreise erhoben, deshalb gelten auch die Kreisgrenzen und nicht der Wohnort als Ausgangspunkt. Der Sinn ist, die hohe Übertragung möglichst zu begrenzen und nicht in weitere Landkreise durch Tourismus in bedrohliche Ansteckungslagen zu bringen. Doch wer weiß schon so genau, wo die Landkreisgrenze verläuft und bis wohin man zum Joggen oder den sonntäglichen Ausgleichsspaziergang um einen schönen See noch fahren darf?
Geoportal des Landes zeigt anschaulich den erlaubten Bewegungsradius: BrandenburgViewer
Unterdessen hat das Land Brandenburg auf seinem Geoportal BrandenburgViewer eine Darstellung eingerichet, auf der man seinen Landkreis anklicken und dann die 15 Kilometer-Zone rund um die Kreisgrenze ansehen kann. Das wird erst relevant, wenn die Inzidenzwerte in einem Landkreis über 200 steigen - auch der geltende Inzidenzwert wird angezeigt. Aktuell liegt Oberhavel knapp unter 140. Hier kann man den Bewegungsradius anzeigen lassen: BRANDENBURGVIEWER (geobasis-bb.de) In dem Anzeigefenster rechts "Kartenebenen" kann man ganz unten Corona 15 Kilometer-Grenze anklicken und dann seinen Landkreis auswählen. In derselben Farbe wie der Landkreis angezeigt wird (Oberhavel in Orange) ist eine Linie rund um den Landkreis gezogen. Sie gibt die 15-Kilometer-Grenze an. Anschaulich und auf einen Blick ist dabei zu sehen, dass die persönlichen Aktivitäten durchaus weiterhin von der Mecklenburgischen Seenplatte bis nach Berlin Mitte reichen könnten und vom Havelland bis nach Templin und in die Schorfheide. Der Besuch von Angehörigen, beispielsweise der betagten Eltern, fällt übrigens nicht unter "Tourismus" - allerdings gelten die Besuchseinschränkungen für private Haushalte (eine Person) und eine Übernachtung im Hotel ist nicht möglich.
Nähere Erläuterungen in der Pressemeldung des Landes Brandenburg.