Gefälschtes Schreiben des Landkreises im Umlauf
(25.09.2015) Ein fingiertes Schreiben auf dem Kopfbogen des Landrates kursiert seit Freitag im Landkreis Oberhavel. Darin heißt es, dass der Landkreis nunmehr privat genutzten Wohnraum für die Unterbringung von Asylbewerbern überprüfe. Jedem Bürger würden in seiner Wohnung angeblich nur 12 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen, darüber hinaus gehender Wohnraum solle dem Landkreis mitgeteilt werden: "Gegebenenfalls wird die Unterbringung von Asylbewerbern in Ihrer Wohnung notwendig", heißt es weiter.
Der Landkreis stellt klar, dass es sich bei dem Schreiben um kein offizielles Schreiben handelt. Eine Vermietung von privatem Wohnraum an Flüchtlinge unterliegt strengen Voraussetzungen wie einer separaten Nutzungsmöglichkeit von Bad und Küche. Darüber hinaus erfolgt eine Vermietung von privatem Wohnraum an Flüchtlinge ausschließlich auf freiwilliger Basis.
Der Landkreis hat wegen des gefälschten Schreibens Strafanzeige gestellt.