Gartenwasserzähler auf Eichfrist überprüfen

Gartenbewässerung mit einer Gießkanne.(Maciek - stock.adobe.com)

(26. Februar 2024)

Zum Jahresbeginn weist der Eigenbetrieb Abwasser Hohen Neuendorf alle Besitzerinnen und Besitzer von Privatwasserzählern (auch Gartenwasserzähler genannt) darauf hin, die Eichfrist dieser zu überprüfen und bei Ablauf der Eichfrist einen entsprechenden Wechsel vorzunehmen. Zähler mit einem Herstellungsdatum 2017 gelten seit dem 31. Dezember 2023 als nicht mehr geeicht und müssen daher dringend ausgetauscht werden. Ist die Gültigkeitsdauer der Eichung abgelaufen, erlischt für den Gebührenpflichtigen auch die erteilte Anerkennung des Privatwasserzählers zum Absetzen des Sprengwassers. Rechtsgrundlage hierfür ist § 34 Abs. 1 Nr. 1, Anlage 7 der Mess- und Eichverordnung (MessEV), wonach eine Eichfrist von sechs Jahren gilt.

Der Eigenbetrieb weist darauf hin, dass Gebührenpflichtige für den rechtzeitigen Wechsel des Wasserzählers durch eine zugelassene Fachfirma im Heizungs- und Sanitärbau selbst verantwortlich sind. Die Anmeldung des neuen Privatwasserzählers für Hohen Neuendorf kann durch das Formular „Antrag auf Gartenwasserzähler (Privatwasserzähler-PWZ)“ vorgenommen werden. Der Antrag kann auf der Webseite des Eigenbetriebs Abwasser https://eigenbetrieb.hohen-neuendorf.de/ heruntergeladen werden oder am Sitz des Eigenbetriebs, Gewerbestraße 5-7, 16540 Hohen Neuendorf, im Eingangsbereich, abgeholt werden.