Ehrenamtliches Richteramt: Schöffen gesucht

(1. Februar 2023)

In diesem Jahr endet die Amtsperiode der im Jahr 2018 gewählten Schöffen und Schöffinnen des Landgerichtsbezirkes Neuruppin. Aus diesem Grund sucht die Stadt Hohen Neuendorf aktuell engagierte Bürgerinnen und Bürger, die für die Strafgerichtsbarkeit im Bezirk des Landgerichts Neuruppin als ehrenamtliche Schöffen zur Verfügung stehen würden. Die nächste Amtsperiode beginnt im Jahr 2024 und endet mit dem Jahr 2028.

Was ist ein Schöffe? 

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die das Richteramt mit gleichem Recht und gleicher Verantwortung wie Berufsrichter ausüben. Die Mitwirkung der Schöffen ist ein unverzichtbares Element einer unabhängigen Gerichtsbarkeit des demokratischen Rechtsstaats. Sie gewährleistet, dass Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk gesprochen werden. Im Schöffengericht stehen dem Berufsrichter am Amtsgericht als Vorsitzendem zwei Schöffen zur Seite. Die Strafkammern sind mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen (große Strafkammer) sowie in Verfahren über Berufungen gegen ein Urteil des Strafrichters oder des Schöffengerichts mit dem Vorsitzenden und zwei Schöffen (kleine Strafkammer) besetzt. Da für jede Verurteilung und jedes Strafmaß eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist, kann gegen das Votum beider Schöffen niemand verurteilt werden. 

Juristische Kenntnisse nicht notwendig

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung. Über juristische Kenntnisse müssen die Schöffen nicht verfügen. Vielmehr sollen ihre Alltagskenntnisse, gesunder Menschenverstand und allgemeine Lebenserfahrung die Entscheidung der Berufsrichter ergänzen.

Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Sie erhalten aber nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) eine Aufwandsentschädigung, beispielsweise für den Verdienstausfall. 

Wer kann das Schöffenamt ausüben? 

Das Ehrenamt kann jede / jeder ausüben, die / der:

• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, 

• die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,

• am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Lebensjahre alt ist, 

• den Hauptwohnsitz in der Stadt Hohen Neuendorf hat, 

• nicht infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentliche Ämter aberkannt wurden

• kein Ermittlungsverfahren anhängig ist, welches den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge hat 

• für die Ausübung gesundheitlich geeignet ist, 

• nicht in einen Vermögensfall geraten ist (Insolvenz) 

Wo und bis wann muss ich mich bewerben? 

Das Bewerbungsformular für das Schöffenamt gibt es an folgenden Orten: 

• bei der 

Stadt Hohen Neuendorf 
Wahlleitung 
Oranienburger Str. 2 
16540 Hohen Neuendorf
Ansprechpartner: Herr Fabian Kulow 
Tel.-Nr.: 03303 - 528300 
E-Mail: wahlen@hohen-neuendorf.de 

• auf dieser Seite als Download angefügt

Bewerbungsschluss ist der 31.03.2023! 

Wie ist der Verfahrensablauf? 

Aus den eingereichten Bewerbungen stellt die Stadt Hohen Neuendorf eine Vorschlagsliste für die Wahl zusammen, über die die Stadtverordnetenversammlung am 25.Mai 2023 befindet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden danach von Wahlausschüssen beim Gericht gewählt. Über ihre Wahl erhalten die Bewerber im Herbst 2023 Bescheid.

-> Weitere Informationen finden Interessierte auch auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de oder auf der Internetseite vom Schöffenamt | Ministerium der Justiz (brandenburg.de). Für Nachfragen zur Bewerbung steht auch Hohen Neuendorfs stellvertretende Wahlleiterin, Silke Kotke, unter Tel.-Nr. (03303) 528-300 zur Verfügung.