Bezahlbaren Wohnraum durch Fördermittel des Landes

Land Brandenburg bestätigt die Ausweisung und Festsetzung von Gebietskulissen der Wohnraumförderung

(1. Februar 2019)  Erstmals kann in der Stadt Hohen Neuendorf Mietwohnungsbau mit Fördermitteln des Landes realisiert werden. Die Weichen stellten die Stadtverordneten in ihrer gestrigen Sitzung per Selbstbindungsbeschluss. Kurz vor dem Jahreswechsel hatte das Land Brandenburg die von der Stadtverordnetenversammlung im September beschlossene Ausweisung und Festsetzung von Gebietskulissen als Vorranggebiete Wohnen in der Stadt Hohen Neuendorf bestätigt.  Damit ist der Weg für Investoren und private Eigentümer frei, mithilfe von Fördermitteln im Rahmen der Wohnraumförderung bezahlbaren Wohnraum zur Miete zu entwickeln, aber auch innerstädtisches selbst genutztes Wohneigentum zu bilden sowie selbst genutztes Wohneigentum zu modernisieren und instand zu setzen. Die Inanspruchnahme der Förderung ist in vier definierten Gebietskulissen möglich.

Die 4 Förder-Gebiete

Demnach kann im Areal entlang der Oranienburger Straße in Hohen Neuendorf etwa zwischen der Kreuzung Karl-Marx-Straße und dem Seniorenzentrum am Wasserturm sowie im ehemaligen Sanierungsgebiet „Ortskern Hohen Neuendorf“ geförderter Wohnraum entstehen. Ebenso fand die Fläche Frohnauer Straße/Friedrich-Naumann-Straße inklusive der Bestandsimmobilien im Frohnauer Wohnpark Eingang in die Förderkulisse. Auch an der Schillerpromenade / Havelstraße darf auf dem früheren Krankenhausgelände gefördert gebaut werden. Schließlich nahm das Landesamt für Bauen und Verkehr die Flurstücke im Zentrum von Bergfelde entlang der Bahntrasse bis einschließlich Dorfstraße und am Friedrichsauer Ring in die Bau- und Sanierungskulisse auf. Jetzt braucht es noch Baurecht auf einzelnen Flächen, damit die Fördermittel bei Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragt werden können. 

Lebensqualität für alle soll steigen

„Damit ist der Weg für das Entstehen des dringend benötigten preiswerten Wohnraums in Hohen Neuendorf und Bergfelde auf einigen Flächen frei!“, freut sich Bürgermeister  Steffen Apelt. „Insbesondere für junge und ältere Menschen brauchen wir dringend kleinere Wohnungen für kleineres Geld. Dieser Auffassung schloss sich das Land Brandenburg an und bestätigte unser Wohnentwicklungskonzept. Das ist wirklich ein großer Schritt nach vorn.“  Bisher war es aufgrund dessen, dass Hohen Neuendorf weder als Mittelzentrum, noch regionaler Wachstumskern oder ländlicher Raum eingeordnet war, nicht möglich, Fördermittel für Infrastukturentwicklung zu generieren. Bürgermeister Apelt betonte indessen in der Stadtverordnetenversammlung noch einmal, dass damit noch keine Entscheidung über die Art und Lage der Bebauung getroffen wurde. Dies werden die Stadtverordneten im Rahmen von regulären Bebauungsplanverfahren festlegen.
 
Wichtig war dem Landesamt für Bauen und Verkehr bei der Genehmigung, dass es sich auf allen Flächen um eine Innenverdichtung für Mietwohnungsbau handelt, die aber den Charakter der Stadtteile in ihrer bisherigen Struktur nicht verändert, natürliche Ressourcen und Grünflächen sichert sowie darüber hinaus durch neue Grün- und Freizeitanlagen die Lebensqualität auch der heutigen Einwohner weiter steigert. Das sah das LBV im Konzept der Stadt gewährleistet.

Wo erhalte ich Fördermittel / Webinar zum Förderantrag

Die Fördermittel können voraussichtlich spätestens ab März bei der ILB im Rahmen der Wohnraumförderung nach der Richtlinie zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum in Innenstädten (WohneigentumInnenstadtR) und nach der Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderungsR) beantragt werden. Die Förderszenarien weichen voneinander ab. In der Regel handelt es sich um einen zinsfreien Kredit mit bis zu 20 jähriger Laufzeit und einem Zuwendungsanteil pro Quadratmeter, der nicht zurückzuzahlen ist. Die ILB berät umfassend bereits telefonisch, über die richtigen Förderprogramme und Antragswege. Die Lage des Projektes innerhalb der Gebietskulissen bestätigt darüber hinaus noch das Bauamt der Stadt Hohen Neuendorf.

Die ILB veranstaltet ein Webinar "Wir fördern Ihr Wohneigentum" am 14. und 20. Februar 2017. Hier zur Einladung zum Webinar

Link zum Landesamt für Bauen und Verkehr, interkative Karte: "Ist mein Projekt förderfähig?"

Die Gebietsabgrenzung des Areals Oranienburger Straße/Zentrum
• Die Gebietsabgrenzung des Areals Frohnauer Straße/Friedrich-Naumann-Straße
• Die Gebietsabgrenzung des Areals Schillerpromenade/Havelstraße
Die Gebietsabgrenzung im Stadtteil Bergfelde