Beitragsfreiheit nach dem "Gute-Kita-Gesetz"
(16.07.2019) Verwirrung herrschte in den letzten Tagen in den Medien, wie Eltern mit einem Haushaltsnettoeinkommen bis 20.000 Euro oder mit Bezug von Sozialleistungen ab dem 1. August 2019 in den Genuss der Beitragsfreiheit für ihre Kita- bzw. Hort-Kinder kommen.
Folgende Leistungsbezieher sind berechtigt:
• Leistungsbezieher nach dem SGB II
• Leistungsbezieher 3. und 4. Kapitel SGB XII
• Leistungsbezieher nach den §§ 2, 3 Asylbewerberleistungsgesetz
• Bezieher von Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
• Bezieher von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Im Rahmen des bundesweiten „Gute-Kita-Gesetzes“ hatte das Land Brandenburg beschlossen, mit den zusätzlichen Bundesmitteln unter anderem geringverdienende Eltern zu entlasten. Das betrifft Familien, deren Jahresnettoeinkommen unter 20.000 Euro liegt bzw. die eine der oben genannten Sozialleistungen beziehen. Diese Eltern müssen ab dem 1. August 2019 für Kita, Hort und Tagespflege ihrer Kinder keine Beiträge mehr zahlen.
Träger für die Prüfung verantwortlich
Da die Prüfung durch die jeweiligen Träger der Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten und Hort) erfolgt, müssen Eltern ihr Einkommen direkt an die Träger melden. In der Stadt Hohen Neuendorf ist die Stadtverwaltung lediglich für die Prüfung der Tagespflege verantwortlich.
Geringverdiener werden automatisch geprüft - Bezieher von Sozialleistungen müssen nachweisen
Sebastian Kullack, Fachbereichsleiter für Soziales in der Stadt Hohen Neuendorf, gibt zumindest für die in Zuständigkeit der Stadt liegende Tagespflege bei Geringverdienern Entwarnung: „Wir prüfen automatisch. Wenn wir feststellen, dass Eltern weniger als 20.000 Euro Jahresnettoeinkommen zur Verfügung haben, stellen wir deren Kind in der Tagespflege automatisch beitragsfrei.“ Bezieher der oben genannten Sozialleistungen müssen ihre Leistungen allerdings nachweisen. „Zur schnellstmöglichen Umsetzung bitten wir, die entsprechenden Unterlagen bis zum 31. Juli 2019 vorzulegen“, so Kullack.
Freie Kita-Träger sollen genauso verfahren
Die freien Träger der Hohen Neuendorfer Kindertagesstätten erhalten von der Stadt ein Informationsschreiben mit der Bitte, genauso wie die Stadt zu verfahren. Betroffene Eltern sollten sich daher zeitnah bei ihrer Kita melden und nachfragen!
Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Fachdienst Kita und Schulen der Stadtverwaltung telefonisch unter (03303) 528 191 zur Verfügung.
Übrigens: Für das letzte Kitajahr vor der Einschulung ihres Kindes zahlen alle Eltern im Land Brandenburg bereits seit dem 01.08.2018 keine Beiträge mehr!