Auskünfte zur geplanten Grundsteuerreform
(16. Juni 2022)
In Vorbereitung der geplanten Grundsteuerreform informierte das Finanzamt Oranienburg kürzlich im Rathaus Hohen Neuendorf zu wichtigen Eckdaten, was Bürgerinnen und Bürger zu beachten haben. So war u. a. zu erfahren, dass bei Wohnbauten, die vor dem Jahr 1949 errichtet wurden, keine weiteren Differenzierungen durchs Finanzamt vorgenommen werden. Insofern ist es unerheblich, ob ein Haus 1897 oder 1900 fertiggestellt wurde, da sich dies oftmals ohnehin nicht mehr genau ermitteln lässt.
Einwohnerinnen und Einwohner aus Hohen Neuendorf können sich zudem im Internet eine Checkliste des Finanzamts als Handlungsleitfaden herunterladen, welche Angaben zur Ermittlung der neuen Grundsteuer notwendig sind:
Publikationen zur Grundsteuer | Finanzämter des Landes Brandenburg.
Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet das Finanzamt auch telefonisch unter (0331) 200 600 20 (Mo-Do 9-16 Uhr, Fr 9-14 Uhr)
Für allgemeine Fragen steht Ihnen in der Stadtverwaltung Herr Bredow unter (03303) 528-180, E-Mail: bredow@hohen-neuendorf, zur Verfügung.