Aus der Stadtverordnetenversammlung am 27.9.

(28.09.2018)  Lediglich 16 der 28 öffentliche Tagesordnungspunkte konnten die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 27. September behandeln. Im Folgenden die wesentlichen Ergebnisse:

Schiedspersonen und Stellvertreterin bestellt

Nach fünf Jahren wählten die Stadtverordneten die Schiedspersonen für die neue Amtszeit. Insgesamt lagen acht Bewerbungen vor. Thomas Ihle, bisher zuständig für die Schiedsstelle I (Hohen Neuendorf), stellte sich nicht erneut zur Wahl. Zur neuen Schiedsfrau wurde seine bisherige Stellvertreterin Katrin Kunz gewählt.

Für die Schiedsstelle II (Bergfelde, Borgsdorf, Stolpe) wurde die bisherige Schiedsfrau Kerstin Engelhardt wiedergewählt. Zum Stellvertreter bestellten die Stadtverordneten Ronald Gleixner. Bei der bisherigen Stellvertreterin Mandy Wallstab bedankte sich die Stadt ausdrücklich.

Damit ist derzeit noch die Position der stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle I vakant. Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren und die Voraussetzungen erfüllen, können sich bis zum 9. November in der Stadtverwaltung bewerben.

Entscheidung für Wasserspielplatz

Zwei Varianten legte die Verwaltung den Stadtverordneten für die Umgestaltung des Spielplatzes in der Schillerpromenade in der Niederheide vor: Bei der Variante A handelte es sich um einen Wasserspielplatz mit geschätzten Baukosten von ca. 135.000 Euro brutto. Variante B sah einen Themenspielplatz (Lebensraum Havelwiesen) mit geschätzten Baukosten von ca. 153.000 Euro brutto vor.

Die Kommunalpolitiker entschieden sich für Variante A, ergänzt um die Trampolinanlage aus Variante B. Auf der Grundlage dieses Votums erfolgt nun die weitere Objektplanung, für die Planungsmittel in Höhe von 40.000 Euro eingestellt sind. Für weitere 72.000 Euro soll zudem ein Radwanderstützpunkt errichtet werden, da der Spielplatz unmittelbar am Radfernweg Berlin-Kopenhagen liegt.

Maximal 12 Gebäude in der Friedrich-Naumann-Straße

Die Stadtverordneten entschieden, dass in dem Gebiet südlich der Friedrich-Naumann-Straße maximal 12 Gebäude entstehen, was in einem städtebaulichen Vertrag festzusetzen ist. Da die Ergänzungssatzung auf dem 1,1 Hektar großen Grundstück maximal bis zu vier Wohneinheiten pro Wohngebäude vorsieht, können hier im Auftrag des Landkreises bis zu 36 Wohnungen entstehen. Vorgesehen sind Mehrfamilienhäuser in Form von Stadthäusern, die sich in die Umgebungsbebauung einfügen. Die Erschließung erfolgt auf Wunsch der Anwohner nicht über die Friedrich-Naumann-Straße, sondern über eine Anliegerstraße. Der geänderte Bebauungsplanentwurf wird nun öffentlich ausgelegt, Betroffene können dann eine Stellungnahme abgeben