Anlieger dürfen Laternen nicht selbst abdunkeln

Abgeklebte Straßenlaterne

Im Rahmen von Begehungen hat die Verwaltung kürzlich ein Beleuchtungskataster erstellt, in dem jede einzelne Straßenlampe erfasst ist. In diesem Zusammenhang sind diverse Leuchtpunkte aufgefallen, bei denen der Beleuchtungskopf zu den Grundstücken hin abgeklebt oder in anderer Form abgedunkelt wurde.

Diese Verdunkelungen an den Beleuchtungskörpern werden ab Juni dieses Jahres von einer Elektrofirma entfernt. Sollte die Lichteinwirkung einer Straßenlaterne in der Folge zu intensiv auf das Grundstück scheinen, so besteht die Möglichkeit diese Lichteinwirkung zum Grundstück hin einzudämmen. Dies kann beim Fachdienst Tiefbau der Stadt Hohen Neuendorf beantragt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beschädigung des Leuchtpunktes, darunter zählt auch das Abkleben und Besprühen des Leuchtkopfes, eine Sachbeschädigung darstellt und dieser seitens der Stadt Hohen Neuendorf nachgegangen wird.

Der Fachdienst Tiefbau kann per Mail tiefbau@hohen-neuendorf.de oder telefonisch unter 03303 / 528 151 kontaktiert werden.