Landesregierung verschärft Corona-Festlegungen

Land Brandenburg Adler

 (19.03.2021)  Für Brandenburgs Kreise und kreisfreien Städte gilt ab Montag, 22. März, eine verschärfte Festlegung zur Eindämmung der Corona-Pandemie: Sobald dort der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen regional Einschränkungen für mindestens 14 Tage vorgenommen werden.

Dies hat das Kabinett am 18. März in einer informellen Sitzung vereinbart. Damit wird in betroffenen Kommunen der dritte Öffnungsschritt gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März zurückgenommen.

Rücknahme der Lockerungen beträfe auch Oberhavel

Mit Blick auf die Inzidenz-Zahlen der letzten Tage beträfe diese Regelung derzeit fünf Landkreise in Brandenburg, unter anderen auch den Landkreis Oberhavel.

Für die betroffenen Kreise und Städte bedeutet dies die Rücknahme von zuletzt zugelassenen Lockerungen. So darf wieder nur maximal eine haushaltsfremde Person den eigenen Haushalt betreten. Der Einzelhandel (außer jener des täglichen Bedarfs), Gedenkstätten, Museen, öffentliche Bibliotheken etc. bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen. Individualsport unter freiem Himmel ist dann erneut auf maximal zwei Personen bzw. die Personen des eigenen Haushalts beschränkt, Kindersport in Gruppen ist untersagt.

Die vollständige Presseinformation des Landes, auch zum Download, ist hier verfügbar: https://www.brandenburg.de/cms/detail.php?gsid=bb1.c.698232.de