Wirtschaftshilfe: Bund erarbeitet Antragsformular

Corona und Wirtschaft: Ausweitung der Überbrückungshilfe III auf Unternehmen, die im Zuge des Lockdowns schließen müssen

 

(16. Dezember 2020)  

Wir zitieren eine Pressemeldung des Landkreises Oberhavel:

Im Zusammenhang mit den Entscheidungen zur Eindämmung der Coronapandemie der Bundesregierung vom 13.12.2020 wird die bereits angekündigte Überbrückungshilfe III angepasst und der Kreis der Antragsberechtigten erweitert. „Antragsberechtigt sind dabei grundsätzlich alle Unternehmen, die direkt oder indirekt von den Schließungen seit dem 28. Oktober betroffen sind sowie Unternehmen, die erhebliche Umsatzeinbußen haben, also mindestens 30 Prozent im Zeitraum von April bis Dezember 2020 oder mehr als 50 Prozent in zwei aufeinander folgenden Monaten“, erklärt Oberhavels Wirtschaftsdezernent Egmont Hamelow. „Es erfolgt dabei eine Erstattung der Fixkosten zwischen 40 und 90 Prozent – je nach Umsatzrückgang – im Vergleich zum entsprechenden Monat des Vorjahres. Die Überbrückungshilfe III gilt für Dezember 2020 sowie das erste Halbjahr 2021.“ Alle detaillierten Informationen zur Überbrückungshilfe III sowie zur Dezemberhilfe sind auf der zentralen Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de zu finden.

Laut Information der Bunderegierung wird derzeit mit Hochdruck an den Antragsformularen gearbeitet, so dass zeitnah eine Beantragung ermöglicht wird. Aktuell ist diese noch nicht möglich. Oberhaveler Unternehmen können sich außerdem auf der Webseite der WInTO GmbH informieren, die weitere Informationen bereithält: www.wirtschaft-oberhavel.de