Land und Kreis verkünden die neuen Regelungen

Lockerungen auch bei Versammlungen unter freiem Himmel

(17. April 2020)  In einer heutigen Pressekonferenz gaben die Landesregierung in Potsdam und die Kreisverwaltung je eine Pressekonferenz. Darin bestätigten sie im Wesentlichen die bereits am Mittwoch veröffentlichten Verabredungen der Länder mit der Bundesregierung. Hier zusammengefasst noch einmal die wichtigsten Regeln und Lockerungen.

  • Die Eindämmungsverordnung gilt grundsätzlich bis mindestens zum 3. Mai weiter. Je mehr Lockerungen eingeführt werden, desto mehr komme es auf die Verantwortung des Einzelnen an, betonte Ministerpräsident Dietmar Woidke in der Pressekonferenz, die rbb24 am Nachmittag live übertrug. Momentan liegen die Infektionsraten laut Robert-Koch-Institut bei 0,7, d.h. jeder Infizierte steckt weniger als einen weiteren Menschen an. Man werden genau beobachten, wie sich die Lockerungen auf die Infektionszahlen auswirken und nötigenfalls die Regeln wieder verschärfen, betonte der Ministerpräsident. "Wir stecken noch mitten in der Pandemie und bewegen uns auf sehr dünnem Eis. Wir müssen sehen, wie weit es trägt".

 

  • Ab dem 22.4. dürfen die Einzelhandels-Geschäfte mit einer gesamten Ladenfläche unter 800 Quadratmetern, also inklusive Kassenzone, Regalen, Eingangsbereich, etc. wieder öffnen, wenn für die Hygieneregeln Sorge getragen werden kann, d.h. 1,5 Meter Sicherheitsabstand um jede Person herum und auch im Wartebereich entsprechender Abstand einzuhalten ist. Auch größere Geschäfte dürfen aufmachen, wenn ihre Ladenfläche abgeteilt werden kann, so dass jeweils nur 800 Quadratmeter bewirtschaftet werden. Die Regelungen gelten auch für Geschäfte in Einkaufszentren.
  • Unabhängig von der Ladenfläche dürfen Buchhandlungen, Autohäuser, Fahrradgeschäfte uneingeschränkt öffnen.
  • Industrie und Mittelstand dürfen ihrer Geschäftstätigkeit nachgehen, es sei denn sie haben erheblichen Publikumsverkehr. Alle brauchen eine Gefährdungsbeurteilung, ein Hygienekonzept und einen betrieblichen Pandemieplan. Heimarbeit wird weiterhin ein hoher Stellenwert beigemessen. Die Landesregierung will hierdurch die Struktur einer handlungsfähigen Wirtschaft sicherstellen. 
  • Friseurgeschäfte dürfen ab dem 4. Mai wieder öffnen.
  • Für alle anderen Wirtschaftszweige gelten die Einschränkungen der Eindämmungsverordnung weiter.

 

  • Insbesondere in öffentlichen Gebäuden sowie in Nahverkehrsmitteln und beim Einkaufen wird das Tragen von "Alltagsmasken" dringend empfohlen - vorgeschrieben ist es aber nicht.

 

  • Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen bleiben geschlossen. Allerdings werden die Berechtigungen zur Inanspruchnahme der Notfallbetreuung erweitert. Neben der bereits geltenden erweiterten "Ein-Eltern"-Regelung für systemrelevante Berufe, werden nun auch Alleinerziehende einbezogen. Infolge der hohen Waldbrandgefahr gelten ab Mittwoch zudem Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und des Katastrophenschutzes als systemrelevant. Bereits gestellte (auch abgelehnte) Anträge bleiben gültig und werden erneut geprüft, kündigte der Landkreis Oberhavel an. Ausnahmen gelten auch bei Kindeswohlgefährdung.

 

  • Die Abiturprüfungen finden in Oberhavel wie geplant statt. Die Schulen wurden hygienisch vorbereitet. Schulleitungen und Lehrer sollen für die Einhaltung der Hygieneregeln sorgen, teilte Landrat Ludger Weskamp in der Pressekonferenz mit.
  • Ab dem 27. April werden die Jahrgänge wieder beschult, die in diesem Jahr an der Oberschule, Gesamtschule oder Berufsschule ihre Abschlussprüfungen ablegen.
  • Ab dem 4. Mai sollen in allen Schulformen diejenigen Klassen wieder in die Schule gehen dürfen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss vor sich haben, also 9. Klassen der Oberschulen und 11. Klassen des Gymnasiums und 12. Klassen der Schulen mit Abitur nach der 13. Klasse. Auch diejenigen Kinder, denen ein Schulwechsel die nächsthöhere Stufe bevorsteht gehen wieder zur Schule. In Brandenburg sind das die 6. Grundschulklassen.
  • Die Klassen werden geteilt und entweder parallel oder an unterschiedlichen Wochentagen unterrichtet. Konkrete Modelle sind derzeit in der Erarbeitung.
  • Zur Einhaltung der Hygieneregeln schätzt es die Landesregierung als ausreichend ein, die Abstände einzuhalten und regelmäßig die Hände mit Seife zu waschen. Nach wie vor gilt: so häufig wie möglich, 30 Sekunden (2x gedanklich Happy-Birthday singen) lang mit Seife die Hände gründlich waschen. Abspülen mit kaltem Wasser ist ausreichend. Ein Mundschutz ist nicht notwendig.
  • Für alle Schulformen gilt: Regelunterricht findet bis zu den Sommerferien nicht statt. Davon ausgenommen werden Kinder, in deren Familien das Homeschooling nicht gelingt, um die Bildungsschere nicht zu verstärken, betonte Bildungsministerin Britta Ernst. Hier sollen besondere pädagogische Unterstützungen angeboten werden.
  • In der stationären Kinder- und Jugendhilfe sind ebenfalls Lockerungen geplant. Der Kontakt mit Angehörigen, teilweise sogar häuslicher Besuch sollen wieder möglich sein.

 

  • Freizeiteinrichtungen:
  • Tierparks, Zoos und Wildgehege dürfen öffnen, allerdings bleiben ihre Tierhäuser verschlossen und auch die Gastronomie darf nur zur Speisen und Getränke zur Mitnahme verkaufen.
  • Auch der Aufenthalt auf Wiesen, Freiflächen und Parkbänken ist in gemessenem Abstand wieder erlaubt. Spielplätze und Sportanlagen bleiben aber geschlossen.
  • Galerien, Museen und Ausstellungshallen dürfen unter Einhaltung der Hygienvorschriften Besucher empfangen.
  • Das Land will Hochschulbebliotheken und Lehreinrichtungen zu Forschungszwecken wieder öffnen. Darüber hinausgehend kündigte der Landkreis Oberhavel am Abend auch die Erlaubnis der Öffnung allgemeiner Bibliotheken und Archive an. In Hohen Neuendorf ist dies noch nicht bestätigt.
  • Großveranstaltungen bleiben bis mindestens zum 31. August untersagt. Über kleinere Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel gibt es noch keine weiteren Aussagen, hier könnte es nach dem 3. Mai weitere Konkretisierungen geben.
  • Das betrifft auch den Betrieb von Opernhäusern und Theater-Spielstätten. Voraussichtlich wird es in dieser Spielzeit keine Live-Aufführungen in den Spielstätten mit Publikum geben können. 
  • Weiterhin untersagt ist daher auch das Betreiben von Bars, Diskotheken, Sportstudios, Vereinsaktivitäten, u.a.m. Hier gelten die Regeln der Eindämmungsverordnung fort. Folglich bleiben auch Gaststätten, Kneipen und Restaurants weiterhin geschlossen. Gastronomische Angebote müssen sich auf Außer-Haus-Verkauf beschränken.

  • Private Reisen wie auch der Besuch von Familienmitgliedern, die nicht im selben Haushalt wohnen, sollen nach Möglichkeit weiterhin unterbleiben, empfiehlt die Brandenburgische Landesregierung. Beherbergung zu tourischtischen Zwecken bleibt den Hotels und anderen Quartieren untersagt. Aussagen zu Reisemöglichkeiten ab den Sommerferien tätigte die Landesregierung nicht, betonte aber auf Nachfrage von Journalisten, dass insbesondere eine neue Ausbreitung des Virus durch Freizügigkeit weltweit nicht im Interesse der Regierungen liege. Schrittweise Lockerungen der Bestimmungen seien verbunden mit engmaschiger Beobachtung der Infektionsentwicklungen.

  •  Versammlungen von bis zu 20 Personen unter freiem Himmel dürfen bei infektionsschutzrechtlicher Vertretbarkeit und mit Genehmigung durch das Gesundheitsamt wieder stattfinden. 
  • Gleiches gilt auch für religiös bedingte besondere Anlässe, insbesondere für Taufen und Beerdigungen sowie private Trauerfeiern.
  • Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher nannte dies eine Erleichterung, insbesondere da die Einschränkung von Grundrechten wie dem Demonstrationsrecht oder der Religionsausübung damit zumindest teilweise zurückgenommen werden könne.

 

  • Politische Gremiensitzungen sollen bis voraussichtlich Ende September unter geänderten Bedingungen mit eingeschränkter persönlicher Öffentlichkeit und Live-Übertragungen der Sitzungen wieder stattfinden können. Um notwendige Beschlüsse zu ermöglichen soll der Hauptausschuss vorübergehend mit erhöhten Kompetenzen ausgestattet werden. Das Gesetz soll in den kommenden Tagen im Landesparlament verabschiedet werden.

 

  • Erfolge vermeldet die Landesregierung auch bei der Beschaffung von Masken. Eine Lieferung von 2 Mio Masken morgen und weiteren 2,8 Mio. in absehbarer Zeit sowie 120.000 Litern Desinfektionsmittel stünden in Aussicht. 
  • Weitere Soforthilfen und neue Rettungsschirme insbesondere für die Gastronomie und die Unterhaltungsbranche schloss Dietmar Woidke auf Journalistennachfragen nicht aus. Durch die auch perspektivische Einschränkung von Veranstaltungen und Spielbetrieb bis mindestens zu Ende August müsse die Öffentliche Hand dem Rechnung tragen.

 

Die Kommunen im Landkreis Oberhavel wollen einheitlich und unter vergleichbaren Bedingungen ihre Verwaltungen schrittweise und unter strikter Einhaltung der Hygienevorschriften wieder für den allgemeinen Publikumsverkehr öffnen. Hierfür bedarf es noch zahlreicher Vorbereitungen. Insbesondere auch, weil derzeit ein erheblicher Teil des Personal im Außendienst des Ordnungsamtes beschäftigt ist, um aktuell die Regelungen der Eindämmungsverordnung zu erklären und ihre Einhaltung zu unterstützen. Voraussichtlich könnte die Öffnung mit der nächsten Lockerung einhergehen, die nach bisheriger Kenntnis für Anfang Mai geplant ist.

 

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