Schulen schließen ab Mittwoch, Kitas eingeschränkt

Kitas, Schulen, Reisende und Veranstaltungen von Vorsorgemaßnahmen betroffen

(14. März 2020)

Der Landkreis Oberhavel informiert über aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen regelmäßig auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.oberhavel.de/corona.

Wichtige Hinweise zum Arbeitsrecht sind auf den Seiten des Brandenburger Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie veröffentlicht. https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/start/.

Informationen zur Unterstützung der Wirtschaft finden sich auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie: www.mwae.brandenburg.de.

 

(13. März 2020)  Wir zitieren die aktuelle Pressemeldung des Landkreises Oberhavel vom Nachmittag:

Neuartiges Coronavirus: Aktuelle Informationen aus dem Landkreis

Kitas und Schulen ab Mittwoch geschlossen / Kreisverwaltung schränkt Besucherverkehr ein

Kitas und Schulen ab Mittwoch geschlossen

In Abstimmung mit der Landesregierung wird flächendeckend im Land Brandenburg ab Mittwoch, 18.03.2020, und voraussichtlich bis zum Ende der Osterferien am 19.04.2020 weder Unterricht an Schulen noch eine Betreuung in Kindertagesstätten stattfinden wird. Eine entsprechende Vereinbarung haben die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte heute mit dem Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Dr. Dietmar Woidke, getroffen. Dies gilt entsprechend für den Landkreis Oberhavel. Tagespflegestellen sind davon nicht betroffen.

Mit den Bürgermeistern, der Bürgermeisterin und dem Amtsdirektor gab es dazu am heutigen Nachmittag bereits eine Telefonkonferenz. „Wir wissen, dass diese besondere Situation alle Eltern in Oberhavel vor eine besondere Herausforderung stellt", sagt Landrat Ludger Weskamp. „Viele Unternehmen im Kreis, aber auch die Bürgerinnen und Bürger haben bisher sehr besonnen reagiert. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich. Ich bitte alle Menschen in Oberhavel, dabei mitzuhelfen, dass alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden können, um das neuartige Coronavirus einzudämmen. Wir tun alles dafür, dass die Oberhavelerinnen und Oberhaveler gesund bleiben."

„Es gilt jetzt sicherzustellen, dass die Sicherheit und Ordnung sowie die medizinische Versorgung im Landkreis weiter gesichert bleiben, also beispielsweise die Kinder von Krankenpflegepersonal und Polizistinnen und Polizisten weiter betreut werden können. Dafür erarbeiten wir aktuell gemeinsame Festlegungen", sagt Ines Hübner, Bürgermeisterin der Stadt Velten und Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister in Oberhavel.

Für Samstag, 14.03.2020, hat das Land Brandenburg deshalb zu einem Arbeitstreffen in Potsdam eingeladen, an dem auch Landrat Ludger Weskamp teilnehmen wird. Anschließend werden die Bürgermeisterin, die Bürgermeister und der Amtsdirektor Oberhavels mit dem Landrat zusammenkommen, um gemeinsame Lösungen festzulegen. „Über die aktuellen Entscheidungen werden wir die Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich und umfassend informieren", verspricht der Landrat.

Der Landkreis bittet dringend, von Nachfragen zu Öffnungen von Kitas und Schulen über das Infotelefon des Gesundheitsamtes abzusehen. Die Leitungen sollten für gesundheitliche Nachfragen Betroffener freigehalten werden. Über die Schließung von Einrichtungen werden der Landkreis Oberhavel und die Träger umgehend informieren, sobald einheitliche Vorgaben getroffen sind.

Publikumsverkehr wird eingeschränkt

Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge wird ab Montag, 16.03.2020, der Publikumsverkehr an allen Standorten der Kreisverwaltung Oberhavel soweit wie möglich eingeschränkt. Besucherinnen und Besucher sollen prüfen, ob ein Besuch der Kreisverwaltung zwingend erforderlich ist oder ob das Anliegen auch telefonisch, per E-Mail oder zu einem späteren Zeitpunkt erledigt werden kann.

Zweiter Coronafall in Oberhavel

Am Vormittag hatte der Landkreis über den zweiten Fall eines mit dem SARS CoV2-Virus infizierten Oberhavelers informiert. Insgesamt befinden sich derzeit 22 Personen in Oberhavel in einer 14-tägigen häuslichen Isolation.

Veranstaltungen absagen

Um die Ausbreitung des neuartigen SARS CoV2-Virus einzudämmen und um Infektionsketten möglichst zu unterbrechen, sind Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden aktuell im Landkreis Oberhavel untersagt. Veranstaltungen ab 100 Teilnehmern sind anzeigepflichtig (corona.veranstaltungen@oberhavel.de). Der Landkreis empfiehlt darüber hinaus, Termine mit mehr als 100 Teilnehmern und gegebenenfalls auch darunter, gerade wenn diese in geschlossenen und engen Räumen stattfinden, bis nach den Osterferien abzusagen.

Betrieb von Einrichtungen ausgesetzt

Aus Gründen der Vorsorge hatte der Landkreis als Träger von Einrichtungen bereits am Freitagvormittag entschieden, bis zum 15.05.2020 den Betrieb an der Volkshochschule, an der Kreismusikschule und an der Landwirtschaftsschule auszusetzen.

Betretungsverbot für Reise-Rückkehrende

Außerdem gilt ein 14-tägiges Betretungsverbot an Kitas, Schulen und Hochschulen ebenso wie an Pflegeheimen, Krankenhäusern, Tageskliniken und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen für Reise-Rückkehrende aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus betroffenen Gebieten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Angehörige der Polizei, von Rettungsdiensten, der Feuerwehr, dem Zivil- und Katastrophenschutz und behandlungsbedürftige Personen und nächste Angehörige von behandlungsbedürftigten Minderjährigen. Die aktuellen Risikogebiete sind auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes zu finden unter www.rki.de.

Infotelefon

Der Landkreis Oberhavel hat für Nachfragen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus ein Infotelefon eingerichtet. Die Rufnummer lautet: 03301 601-3900. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 08.00 bis 15.00 Uhr sowie am Wochenende von 10.00 bis 14.00 Uhr besetzt.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema.

 

Pressemeldung von heute Morgen

Neuartiges Coronavirus: Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

Betretungsverbot für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten / Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern untersagt / Meldepflicht für Veranstaltungen ab 100 Teilnehmenden

Um die Ausbreitung des neuartigen SARS CoV2-Virus einzudämmen und um Infektionsketten möglichst zu unterbrechen, hat das Land Brandenburg am Donnerstag, 12.03.2020, in seiner Eigenschaft als Sonderaufsichtsbehörde alle Landkreise und kreisfreien Städte angewiesen, zum Schutz der Bevölkerung Allgemeinverfügungen zu erlassen. Dem kommt der Landkreis Oberhavel umgehend nach. Ab Freitag, 13.03.2020, gelten daher im gesamten Landkreis Oberhavel die folgenden Regelungen:

Reise-Rückkehrende aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus betroffenen Gebieten

Personen, die sich in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland entsprechend der Festlegungen durch das Robert Koch-Institut (www.rki.de) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit ihrer Rückkehr Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Tagespflegestellen, Horte, Schulen und Hochschulen ebenso wie Pflegeheime, Krankenhäuser, Tageskliniken und vergleichbare medizinische Einrichtungen nicht mehr betreten.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Angehörige der Polizei, von Rettungsdiensten, der Feuerwehr, dem Zivil- und Katastrophenschutz und behandlungsbedürftige Personen und nächste Angehörige von behandlungsbedürftigten Minderjährigen.

Durchführung von Veranstaltungen

Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Zahl von Teilnehmenden von mindestens 1.000 Personen sind im Landkreis Oberhavel untersagt. Ab einer Anzahl von 100 Teilnehmenden gilt für Veranstaltungen eine Anzeigepflicht. Das bedeutet: Personen, die öffentliche oder private Veranstaltungen durchführen wollen, müssen diese gegenüber dem Landkreis Oberhavel unverzüglich anzeigen.

Veranstaltungsmeldungen sind unter Angabe der Kontaktdaten des Veranstalters (Name, Anschrift, Telefon) an den Fachbereich Gesundheit des Landkreises Oberhavel zu richten. Angegeben werden müssen außerdem Veranstaltungsort und -zeit, die erwartete Teilnehmerzahl und die Art der Veranstaltung (öffentlich, geschlossene Räume, unter freiem Himmel). Diese Meldungen sind per E-Mail an die Adresse: corona.veranstaltungen@oberhavel.de oder per Post an den Landkreis Oberhavel, Fachbereich Gesundheit, Havelstraße 29, 16515 Oranienburg zu richten.

Veranstalter sollten darüber hinaus grundsätzlich eine genaue Risikoabwägung treffen. Berücksichtigt werden sollte dabei sowohl die Art und der Ort der Veranstaltung als auch die Frage, woher die Gäste einer Veranstaltung kommen und welche Auswirkungen eine mögliche Ansteckung haben könnte.

Hintergrund

Hintergrund der neuen Reglungen ist die steigende Zahl von Infizierten mit SARS-CoV-2 in Deutschland sowie zwischenzeitlich mehrere bestätigte Fälle im Land Brandenburg. Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts und des Gesundheitsamtes Oberhavel können geringere Einschränkungen, die eine Ausbreitung von SARS-CoV-2-Infektionen reduzieren, die Risiken bei solch großen Veranstaltungen nicht ausreichend mildern.

„Gerade auf größeren Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen. Bei mehr als 1.000 Personen ist es ausgeschlossen, alle Kontaktpersonen ausfindig zu machen", begründet Landrat Ludger Weskamp den Schritt, eine Allgemeinverfügung zu erlassen. „Wir wollen eine Überlastung der medizinischen Versorgung unbedingt verhindern. Um das zu erreichen, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger Oberhavels um ihre Mitwirkung und ihr Verständnis."

Die Reglungen gelten bis auf weiteres. Die Allgemeinverfügungen sind auf der Internetseite des Landkreises Oberhavel abrufbar: www.oberhavel.de/corona

Infotelefon

Das Infotelefon unter der Rufnummer 03301 601-3900 ist auch am kommenden Wochenende von 10.00 bis 14.00 Uhr besetzt. Darüber hinaus gelten die bekannten Hotline-Zeiten: Montag bis Freitag von 08.00 bis 15.00 Uhr.

Aktuelle Lage

Nach wie vor gibt es im Landkreis Oberhavel lediglich eine nachweislich mit dem neuartigen Coronavirus infizierte Person. Die Zahl derjenigen Personen, für die das Gesundheitsamt eine 14-tägige häusliche Isolation angeordnet hat, liegt aktuell bei 18.