Aus der Stadtverordnetenversammlung vom 28. Januar

Wahleinspruch abgewiesen

Gegen das Ergebnis der Bürgermeisterstichwahl am 15.11.2015 hatte ein Bürger aus Zossen Einspruch eingelegt. Der Einspruch enthielt keine Begründung. In ihrer Stellungnahme zum Einspruch empfahl Wahlleiterin Caroline Braun, die Einwendung des Zosseners als unzulässig abzuweisen. Gemäß § 55 BbgKWahlG muss ein Einspruch mit Begründung eingereicht werden, ein Einspruch Erhebender muss im Wahlgebiet wahlberechtigt sein. Beide Voraussetzungen waren nicht erfüllt. Die Stadtverordnetenversammlung folgte der Empfehlung und wies den Wahleinspruch einstimmig als unzulässig zurück. Die Wahl, aus der Steffen Apelt als zukünftiger Bürgermeister hervorging, ist damit gültig.

Kostenerstattung Tagespflege

Über eine Verbesserung ihrer beruflichen Rahmenbedingungen können sich die Tagespflegepersonen in Hohen Neuendorf freuen. Zum 1.1.2016 änderten die Stadtverordneten mehrheitlich die Finanzierungsrichtlinie der Stadt zur Kostenerstattung an Tagesmütter und -väter für die Betreuungsleistung ihrer
Tageskinder. Die Anpassung sieht vor, die Aufwandsentschädigung pro Stunde für Tagespflegepersonen zu erhöhen. Je nach Ausbildung und Erfahrung erhalten die Kinderbetreuer damit zwischen 2,60 und 2,80 Euro pro Stunde. Zudem wird die Geldleistung im Falle von Urlaub für bis zu 20 Tage im Kalenderjahr, im Falle von Krankheit für bis zu 10 Tage im Jahr und im Falle von Weiterbildungen für bis zu 5 Tage im Jahr gewährt