Fundbüro

Das Fundbüro ist beim Ordnungsamt der Stadt Hohen Neuendorf angesiedelt. Hier werden Gegenstände aufbewahrt, die ehrliche Finder im Stadtgebiet von Hohen Neuendorf gefunden und abgegeben haben.

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Hat sich der rechtmäßige Besitzer bis dahin nicht gemeldet, geht die Fundsache auf Wunsch in das Eigentum des Finders über. Verzichtet der Finder auf das Eigentum oder wird die Fundsache vom Ordnungsamt sichergestellt, wird die Fundsache versteigert, verschenkt oder entsorgt.

Fundsachen können telefonisch beim Ordnungsamt gemeldet oder zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung vorbeigebracht werden. Wer selbst etwas verloren hat, findet beim Ordnungsamt den richtigen Ansprechpartner.

Eine Übersicht über die aktuell bewahren Fundsachen finden Sie hier: Fundsachen | Stadt Hohen Neuendorf (hohen-neuendorf.de).

Wichtig:
Große Fundsachen, z. B. sperrige Gegenstände, können nicht vom Ordnungsamt verwahrt werden.
Für Fundsachen, die im Ordnungsamt verwahrt werden, entstehen dem Finder, wenn er Eigentumsansprüche erhebt, ja nach Wert gestaffelte Gebühren.

Allgemeine Information zu Fundangelegenheiten
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Ordnungsamt unverzüglich Anzeige zu machen. Diese Anzeige kann schriftlich, mündlich oder telefonisch abgegeben werden.
Hierbei sind mindestens Angaben zur Bezeichnung der Fundsache 

  •  Tag und Uhrzeit
  •  sowie Ort des Fundes
  •  Name und Anschrift des Finders zu machen.