Landschaftsplan
Die Stadtverordneten der Stadt Hohen Neuendorf haben am 22.05.2014 in öffentlicher Sitzung den überarbeiteten Landschaftsplan beschlossen und für aufgestellt erklärt.
Der räumliche Geltungsbereich des Landschaftsplans umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Hohen Neuendorf. Bei dem Landschaftsplan handelt es sich wie bei der Verkehrsentwicklungsplanung um eine sektorale Fachplanung ohne Rechtsverbindlichkeit für Dritte. Die wesentliche Aufgabe eines Landschaftsplanes besteht darin, für den besiedelten wie für den unbesiedelten Bereich die natürlichen Gegebenheiten und Potenziale der Gemeinde, wie die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie Charakteristika und Erholungswert der Landschaft zu erfassen, zu bewerten und darzustellen. Er stellt für das Stadtgebiet die Entwicklungsziele von Naturschutz und Landschaftspflege sowie Konfliktpunkte dar und ist ein besonderes Instrumentarium für die Stadtentwicklung und Bauleitplanung.
Wo heute noch ein landwirtschaftlich genutzter Acker sich befindet, kann morgen vielleicht schon ein geschütztes Biotop (§ 31 BbgNatSchG) entstanden sein. Oder Biotope verschwinden beziehungsweise verändern ihren Charakter. Um ökologisch sinnvolle Maßnahmen durchführen zu können, ist eine gesamtstädtische Betrachtung in Form eines LP von großer Bedeutung.