Zufahrten

Nach dem Brandenburgischen Straßengesetz (BbgStrG) haben Grundstückseigentümer Anspruch auf eine Grundstückszufahrt bzw. einen Grundstückszugang im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs. Mit Grundstückszufahrt meint man hierbei eine befestigte Überfahrt für PKW bis 7,5 Tonnen von der Fahrbahn über den Geh- und/oder Radweg bzw. das Straßenbegleitgrün auf das Grundstück. Diese Zufahrt bzw. dieser Zugang muss beantragt und dem Ausbau durch die Stadt zugestimmt werden.

Die Herstellung ist nur durch zugelassene Straßenbaufirmen nach den einheitlichen technischen Vorgaben der Stadt zulässig. Entsprechendes gilt auch für Baustellenzufahrten für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Der Antrag ist zur Bearbeitung spätestens 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme (z. B. Abriss eines alten Gebäudes, Neubaumaßnahme) einzureichen.

Den Antrag auf Grundstücks- und Baustellenzufahrten finden Sie unter Formulare und Anträge.