Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt zum Bezug einer mit öffentlichen oder nicht öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung bzw. einer belegungsgebundenen Wohnung (sog. Sozialwohnungen).
Die Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das anrechenbare Haushaltseinkommen des Antragstellers, die nach Personenzahl gestaffelten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Ein Wohnberechtigungsschein ist für 1 Jahr und nur im Land Brandenburg gültig.
 
Notwendige Unterlagen:
  • Formular "Einkommenserklärung Wohnberechtigungsschein" vom Antragsteller und allen weiteren Haushaltsangehörigen mit Einkommen
  • Formular "Datenschutzhinweise gem. DSGVO"
  • bei schwankendem Gehalt: Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate
  • bei gleichbleibendem Gehalt: Gehaltsnachweise der letzen 3 Monate
  • ggf. andere Einkommensnachweise wie beispielsweise Rentenbescheid, Elterngeld oder Bescheid vom Arbeitsamt/Jobcenter
  • ggf. Nachweis über den Grad einer Behinderung von wenigstens 50
  • ggf. Nachweis über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen
 
Hinweise zum Ausfüllen der Einkommenserklärung: "Erläuterungen zur Einkommenserklärung"
 
Gebühren:
Der Wohnberechtigungsschein ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 15,00 €.
Auf schriftlichen Antrag erfolgt gem. § 20 Gebührengesetz für das Land Brandenburg ggf. eine Ermäßigung unter Berücksichtigung des Haushaltseinkommens. Bitte reichen Sie hierzu das Formular „Antrag  Gebührenermäßigung“ ein. 
 
 Bitte senden Sie Ihre Anliegen zum Wohnberechtigungsschein an die zentrale E-Mail-Adresse: schulen@hohen-neuendorf.de