Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt zum Bezug einer mit öffentlichen oder nicht öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung bzw. einer belegungsgebundenen Wohnung (sog. Sozialwohnungen).
Die Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das anrechenbare Haushaltseinkommen des Antragstellers, die nach Personenzahl gestaffelten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Ein Wohnberechtigungsschein ist für 1 Jahr und nur im Land Brandenburg gültig.
Ein Wohnberechtigungsschein ist für 1 Jahr und nur im Land Brandenburg gültig.
Notwendige Unterlagen:
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Formular "Antrag Wohnberechtigungsschein"
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Formular "Einkommenserklärung Wohnberechtigungsschein" vom Antragsteller und allen weiteren Haushaltsangehörigen mit Einkommen
- Formular "Datenschutzhinweise gem. DSGVO"
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bei schwankendem Gehalt: Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate
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bei gleichbleibendem Gehalt: Gehaltsnachweise der letzen 3 Monate
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ggf. andere Einkommensnachweise wie beispielsweise Rentenbescheid, Elterngeld oder Bescheid vom Arbeitsamt/Jobcenter
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ggf. Nachweis über den Grad einer Behinderung von wenigstens 50
- ggf. Nachweis über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen
Hinweise zum Ausfüllen der Einkommenserklärung: "Erläuterungen zur Einkommenserklärung"
Gebühren:
Der Wohnberechtigungsschein ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 15,00 €.
Auf schriftlichen Antrag erfolgt gem. § 20 Gebührengesetz für das Land Brandenburg ggf. eine Ermäßigung unter Berücksichtigung des Haushaltseinkommens. Bitte reichen Sie hierzu das Formular „Antrag Gebührenermäßigung“ ein.
Auf schriftlichen Antrag erfolgt gem. § 20 Gebührengesetz für das Land Brandenburg ggf. eine Ermäßigung unter Berücksichtigung des Haushaltseinkommens. Bitte reichen Sie hierzu das Formular „Antrag Gebührenermäßigung“ ein.
Bitte senden Sie Ihre Anliegen zum Wohnberechtigungsschein an die zentrale E-Mail-Adresse: schulen@hohen-neuendorf.de
Svenja Bordt
Sachbearbeiterin Schule/Bibliotheken
- Zimmer: N_0.28
- Oranienburger Str. 2
- 16540 Hohen Neuendorf
- (03303) 528 166
- (03303) 528 4100