Straßenbäume

Der überwiegende Teil des öffentlichen Straßenlandes befindet sich in der Zuständigkeit der Stadt als sogenannter Baulastträger im Sinne des Brandenburgischen Straßengesetzes. Hierzu gehören neben den baulichen Anlagen (Fahrbahn etc.), besonders die Straßenbäume.

Lediglich für die Bundes- und Landesstraßen bestehen teilweise andere Zuständigkeiten.

Erster Ansprechpartner für den Bürger ist jedoch immer der Fachdienst Tiefbau der Stadt. Wir beraten Sie gerne und nennen Ihnen gegebenenfalls weitere Ansprechpartner. Als der genannte Baulastträger unternimmt die Stadt zweimal jährlich Baumkontrollen mittels eines unabhängigen Gutachters, um die Verkehrssicherheit der Bäume gewährleisten zu können.

Als Folge dieser Kontrollen erfolgen danach bei Bedarf entsprechende baumpflegerische Arbeiten (Totholzausästung, Kronen- oder Freiraumschnitte) oder auch Baumfällungen, sofern die Gefahr, die von dem Baum ausgeht, als zu risikoreich eingestuft wird. Natürlich stellt die Stadt auch alljährlich Haushaltsmittel ein, um einen Ausgleich für die gefällten Bäume zu schaffen und damit das besondere Flair der Gartenstadt Hohen Neuendorf zu bewahren.