Die Schulen der Stadt Hohen Neuendorf
Moderne Schulen für alle Ausbildungsgänge
In der Stadt Hohen Neuendorf herrscht die Maxime "kurze Beine - kurze Wege". Die Stadt hat in den letzten Jahren in jedem Stadtteil moderne Grundschulen mit einer sehr guten Ausstattung und i.d.R. angeschlossenen Horteinrichtungen gebaut oder ausgebaut. Hier können die Kinder wohnortnah von der 1. bis zur 6. Klasse unterrichtet werden. Nachmittags bieten die angeschlossenen Horteinrichtungen Hausaufgabenhilfe, Spiel- und Förderangebote.
Die Dr. Hugo Rosenthal Oberschule ist ebenfalls in der Trägerschaft der Stadt. Sie hat ihren Sitz in der zentral in Hohen Neuendorf gelegenen Traditionsschule "Rote Schule". Hier gehen die Schüler von der 7. bis zur 10. Klasse in die Schule. Sie hat den Schwerpunkt "Praxisschule" mit einer besonderen Ausrichtung "gesunde Schule".
Das Marie-Curie-Gymnasium in der Trägerschaft des Landkreises Oberhavel befindet sich ebenfalls in Hohen Neuendorf, direkt gegenüber der Stadthalle. Das G8-Gymnasium versteht sich als naturwissenschaftlich geprägte Schule.
Andere weiterführende Schulen, wie gymnasiale Oberstufen, Oberstufenzentren oder Fachschulen, finden sich in den verkehrlich gut angebundenen Nachbarorten Birkenwerder, Hennigsdorf und der Kreisstadt Oranienburg.
Sozialarbeit an den Grundschulen
Die Sozialarbeit an Schulen (SaS) ist ein professionelles Angebot, welches in Kooperation mit Schule und Jugendhilfe kontinuierlich und eigenständig in den Schulalltag integriert ist.
Die dauerhafte Verortung in ihrer Lebenswelt Schule macht das Angebot für Kinder und Jugendliche niedrigschwellig und verbindlich erreichbar. Durch die SaS wird das Leistungsspektrum von Schule um ursprünglich jugendhilfespezifische Themen, Methoden und Herangehensweisen erweitert, wodurch Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern einfache Zugänge zu den präventiven und integrativen Handlungsmöglichkeiten der Jugendhilfe eröffnet werden.
Die Sozialpädagog*innen verstehen sich in erster Linie als Wegbegleiter*innen der Schüler und Schülerinnen und unterstützen sie in besonderen Problemlagen, helfen beim Deeskalieren von Streit und dem Lösen anderer Konflikte sowie beim Ordnen von Gedanken und dem Eröffnen eigener Potenziale. Dieses Angebot ist für die Schüler*innen freiwillig. Jede*r hat das Recht es zu nutzen, kann aber nicht dazu verpflichtet werden.
Das Leistungsspektrum umfasst neben der Begleitung, Beratung, Unterstützung und Förderung der jungen Menschen auch die Beratung ihrer Eltern und Lehrkräfte. Die Sozialpädagog*innen fungieren dabei als Bindeglied und Vermittlung zwischen Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen sowie außerschulischen Angeboten und Institutionen.
Nachdem Sozialarbeit an den weiterführenden Schulen schon viele Jahre lang fester Bestandteil des Schullebens ist, führte Hohen Neuendorf zum Schuljahr 2016/17 die SaS auch an den Grundschulen ein. Inzwischen gibt es an jeder der vier staatlichen Grundschulen in Hohen Neuendorf sozialpädagogische Unterstützung.
Kinderschutzkonzept für die Grundschulen
Die Wahrung und Verbesserung der Kinderrechte ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der auch die Kommunalverwaltungen von Birkenwerder und Hohen Neuendorf als Schulträger und Träger der Sozialarbeit an den Grundschulen sowie alle an den Schulen tätigen Personen verpflichtet sind.
Ein grundlegendes Selbstverständnis aller agierenden Verantwortlichen an den kommunalen Grundschulen im Sozialraum ist es, jedes Kind in seiner Einzigartigkeit und Individualität zu schützen und zu fördern.
Der Schutz der Kinder vor Misshandlung und/oder Vernachlässigung ist hierbei eine vorrangige Aufgabe und bedarf deshalb fachlicher und standardisierter Leitlinien, die in akuten wie in drohenden Fällen der Gefährdung von Kindeswohl Handlungssicherheit vermitteln. Für einen wirksamen Kinderschutz ist es notwendig, dass sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung bewusst sind und ihr Handeln koordiniert und methodisch sicher verankert ist.
Grundsätzlich unterscheiden sich die fünf Grundschulen in Hohen Neuendorf und Birkenwerder in ihrer Schwerpunktsetzung, Ausstattung und Nuancierung.
Im Kinderschutz als gemeinsame, gesetzlich verankerte Aufgabe ist es jedoch wichtig, ein einheitliches Vorgehen im Sozialraum festzuschreiben.
Hierfür bilden der gemeinsame Sozialraum, die kommunale Trägerschaft der Grundschulen und ihrer Schulsozialarbeit sowie die enge kollegiale Zusammenarbeit der Schulleitungen und der (sozial)pädagogischen Fachkräfte eine gute Basis.
Die vorliegenden Dokumente werden in Teil A auf verschiedene Erscheinungsformen einer Kindeswohlgefährdung eingehen, den rechtlichen Rahmen umreißen und ein strategisches und einheitliches Vorgehen an den Schulstandorten darstellen.
Teil B beschreibt die jeweils standortspezifischen Bedingungen, Regelungen und Kontaktmöglichkeiten.
Kostenfreies Mittagessen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
Ein gesundes und ausgewogenes Mittagessen ist für alle Kinder und Jugendlichen an den Hohen Neuendorfer Schulen wichtig. Für einige Familien stellt die Finanzierung dafür eine Herausforderung dar. Für sie besteht die Möglichkeit Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beantragen, die auch die Aufwendungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, also der gemeinsamen Kita- und Schulspeisung, beinhalten.
Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
- die jünger als 25 Jahre sind
und
- eine Kindertagesstätte (Kita) oder
- allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
- keine Ausbildungsvergütung erhalten,
und
- Bürgergeld oder
- Sozialhilfe erhalten oder
- deren Eltern den Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
- Asylbewerberleistungen beziehen oder
- Familien, die wenig Geld haben, aber keine Sozialleistungen erhalten.
Anspruchsberechtigte Familien erhalten dann zusätzliche Leistungen, um das Schulessen bezahlen zu können. Im Landkreis Oberhavel können Sie den Antrag in den meisten Fällen beim Jobcenter stellen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Die Vernetzungsstelle Brandenburg hat zum Thema kostenfreies Mittagsessen ein umfangreiches Infoblatt erstellt. Weitere Informationen sowie das Infoblatt in einfacher Sprache und weiteren Fremdsprachen finden Sie auf der Internetseite der Vernetzungsstelle Brandenburg – Kita- und Schulverpflegung.
Schulanmeldeverfahren für das Schuljahr 2026/2027
Der Start in die Schulzeit ist für alle Kinder ein spannendes Ereignis. Der Schulbeginn ist aber auch mit einigen organisatorischen Aufgaben verbunden.
Schulpflichtig für das Schuljahr 2026/2027 werden alle Kinder, die im Zeitraum 01. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 geboren wurden. In Hohen Neuendorf erfolgt die Anmeldung Ihres Kindes an einer Schule über das vom MBJS zur Verfügung gestellte digitale Schulanmeldeverfahren nach Erhalt des jährlichen Einschülerschreibens durch die Stadtverwaltung. Darauf folgt ein Anmeldetermin in der von Ihnen ausgewählten Schule. Welche Unterlagen Sie für diesen Termin benötigen, erfahren Sie auf der Webseite der jeweiligen Schule.
Sie können Ihr Kind an einer der öffentlichen Grundschulen in Trägerschaft der Gemeinde Birkenwerder oder der Stadt Hohen Neuendorf anmelden, da diese einen gemeinsamen Schulbezirk festgelegt haben:
- Waldgrundschule (Hohen Neuendorf),
- Grundschule Niederheide (Hohen Neuendorf),
- Ahorn Grundschule Bergfelde (Bergfelde),
- Grundschule Borgsdorf (Borgsdorf)
- Pestalozzi Grundschule (Birkenwerder).
Zudem befindet sich im Stadtgebiet der Stadt Hohen Neuendorf eine Grundschule in freier Trägerschaft, die Mosaik Grundschule. Wenn Ihr Kind eine Grundschule in freier Trägerschaft besuchen soll, ist die vorherige Anmeldung in einer öffentlichen Grundschule des Schulbezirks notwendig. Ist Ihr Kind dann in einer Grundschule in freier Trägerschaft angemeldet, ist die öffentliche Grundschule unverzüglich zu informieren.
Nach der Schulanmeldung erfolgt die schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleitung. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt.
Damit Ihr Kind einen kurzen und sicheren Schulweg hat, sollten Sie Ihr Kind bitte möglichst an der wohnortnahen Grundschule anmelden. Ganz nach dem Motto „Kurze Beine, kurze Wege“.
Bitte bedenken Sie: Sie dürfen Ihr Kind ausschließlich an einer Schule anmelden.
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, so richtet sich die Auswahl in der Regel nach der Nähe der Wohnung zur Schule. Maßgeblich sind hier nach Brandenburgischem Schulgesetz die Kinder, die am nächsten an der Schule wohnen.
Weitere Informationen zum Thema Einschulung erhalten Sie auf der Webseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).