Reisepass

Reisepass (ePass):

Deutsche, im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die über eine Auslandsgrenze aus der Bundesrepublik Deutschland ausreisen bzw. in die Bundesrepublik einreisen, sind verpflichtet einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.

Mit der Einführung elektronischer Reisepässe am 01.11.2005 sind neue Richtlinien für Passbilder in Kraft getreten, die optional auch für die Lichtbilder in Personalausweisen angewendet werden können.

Der Chip im ePass ist eine zusätzliche Hürde für Fälscher.

In den Chip der neuen ePässe werden die herkömmlichen Passdaten, das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Diese im Chip enthaltenen biometrischen Merkmale können zukünftig bei der Grenzkontrolle maschinell ausgelesen und mit dem Passinhaber verglichen werden.

Für die Ausstellung der elektronischen Reisepässe ist grundsätzlich die Passbehörde, in deren Bezirk der Antragssteller seinen Hauptwohnsitz hat, zuständig.Der Antragssteller hat die für die Ausstellung eines elektronische Reisepasses erforderlichen Angaben zu machen und die Nachweise zu erbringen, die zur Feststellung seiner Identität und der Staatsangehörigkeit erforderlich sind.

 

Vorzulegen sind: 

der alte Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis

ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrie taugliches Lichtbild

1. Bildgröße: 35 x 45 mm
2. Kopfhaltung gerade (nicht geneigt, gedreht oder gekippt)
3. Frontalaufnahme
4. Gesichtsausdruck neutral
5. Foto scharf und kontrastreich

Bei Beantragung eines Personalausweises für Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt dies durch einen Sorgeberechtigten, somit muss mindestens ein Sorgeberechtigter und das Kind selbst persönlich erscheinen.Vom zweiten Sorgeberechtigten ist die schriftliche Zustimmung unter Vorlage eines Ausweisdokumentes erforderlich, sofern dieser bei der Beantragung nicht mit anwesend ist. Das Formular finden Sie unter der Rubrik "Formulare und Anträge", Einverständniserklärung zur Beantragung eines Dokumentes für Kinder.

Welche Gebühren werden erhoben ?

Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 70,00 Euro.

Die Reisepassgebühr für Antragsteller, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 37,50 Euro.

Die Gebühr bei Expressbestellung beträgt zusätzlich 32,00 Euro.

Expressreisepässe, die werktags (Montag bis Freitag) bis 12.00 Uhr im Einwohnermeldeamt beantragt werden, liegen ab dem darauffolgenden 4. Werktag zur Abholung bereit.

(z.B. Antragsstellung Montag bis 12.00 Uhr - Abholung am Freitag ab 12.00 Uhr)

Fällt der Ausgebetag auf einen Feiertag, so ist der darauffolgende Werktag als Ausgabetag zu sehen.

Die Gebühr ist bei Antragsstellung zu entrichten.

Die Ausstellung des Reisepasses dauert ca. 6 Wochen.
Ansprechpartner:

Passstelle
03303 / 528 528