Privatwasserzähler / Gartenwasserzähler

Ihre Abwassermenge wird anhand des Frischwasserverbrauchs berechnet und nicht separat gezählt. Für Frischwasser, das Sie nicht in die Kanalisation oder eine abflusslose Grube leiten, sondern für die Bewässerung des Gartens verwenden und somit versickern, müssen Sie allerdings keine Abwasser-Mengengebühr bezahlen - sofern Sie diesen Verbrauch nachweisen können. Das geht mit einem von einer Fachfirma*) verbauten und geeichten Privatwasserzähler (PWZ), der hinter dem Frischwasserzähler eingebaut wird.

Hierfür ist es erforderlich, den untenstehenden Antrag beim Eigenbetrieb Abwasser zu stellen. Dieser gilt auch für die Folgejahre, längstens jedoch bis zum Ablauf der Eich- bzw. Beglaubigungsfrist des PWZ. Die Eichfrist beträgt sechs Jahre, danach muss der Zähler von einer Fachfirma erneuert werden oder es muss nach Ablauf der Eichfrist der volle Frischwasserbezug auch als Abwasser bezahlt werden. Darauf müssen Sie als Nutzer selbst achten. Der Zähler wird jährlich durch Sie selbst abgelesen, dafür erhalten Sie eine Erinnerung per Post. Ob sich das für Sie lohnt hängt davon ab, wie hoch Ihr Verbrauch ist und wie hoch die Einbaukosten sind. Die aktuellen Gebühren für Schmutzwasser finden Sie in der Schmutzwassergebührensatzung. Bitte beachten Sie, dass ein Pool nicht über den PWZ gefüllt werden darf, weil das Abwasser chemische Substanzen enthält und nicht im Garten versickert werden darf.

Wenn Sie sich für den Einbau eines PWZ entscheiden, bitten wir Sie, das Antragsformular vollständig ausgefüllt an den Eigenbetrieb Abwasser zurückzusenden. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können. 

*) Sie finden ein Verzeichnis der lokalen Installateure anliegend. Selbstverständlich können Sie auch eine andere Fachfirma Ihres Vertrauens beauftragen. Wichtig ist der Nachweis des fachgerechten Einbaus auf dem Antragsformular.