Lärmschutz
Rasenmäher, Bohrgeräte, Kettensägen, Schredder, Schneider, Trimmer und Fräsen dürfen grundsätzlich in Wohngebieten im Freien an:
Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an
Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr
nicht betrieben werden.
Zusätzlich dürfen Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler an:
Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr
grundsätzlich nicht betrieben werden. Vgl. 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes § 7.
Eliza Kunkel
SB Gefahrenabwehr
- Zimmer:
N_0.20
- Oranienburger Str. 2
- 16540 Hohen Neuendorf
- (03303) 528 702
- (03303) 528 4100