Denkmalschutz
Gebäude können aufgrund ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder volkskundlichen Bedeutung nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Brandenburg (BbgDSchG) unter einen besonderen Schutz gestellt werden.
Ebenso können aber auch historische Siedlungsbereiche oder Ähnliches als Bodendenkmal geschützt sein. Die geschützten Denkmale sind in ein öffentliches Verzeichnis nachrichtlich zu übernehmen. Diese Denkmalliste führt die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Oberhavel.
Diese nimmt ebenfalls die allgemeinen Belange des Denkmalschutzes für das Stadtgebiet Hohen Neuendorf war.
Das heißt, mit dieser Behörde sind alle baulichen Änderungen sowie Nutzungsänderungen abzustimmen und hier sind auch die erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigungen einzuholen.
Bei Baumaßnahmen, die ein Bodendenkmal betreffen, können archäologische Sicherungsarbeiten erforderlich sein.
Sollten Sie Eigentümer oder Nutzer eines vom Denkmalschutz betroffenen Grundstücks sein, beraten Sie die Kollegen der Kreisverwaltung gerne darüber, was für Sie bei der Durchführung einer Maßnahme zu beachten ist.
Ihr Ansprechpartner:
Martin Petsch
Fachbereich Bauordnung und Kataster
Sachbearbeiter Denkmalschutz
Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Telefon: 03301 601-3656
Fax: 03301 601-3610
E-Mail: Martin.Petsch@oberhavel.de