Beglaubigungen

Beglaubigungen werden nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz Brandenburg (VwVfG Bbg) durchgeführt. Die Amtssprache ist gem. § 23 Abs. 1 VwVfG Bbg deutsch. Werden Schriftstücke in einer fremden Sprache vorgelegt, ist eine Übersetzung eines staatlich anerkannten / beeidigten Dolmetschers erforderlich.

Vom Einwohnermeldeamt werden zum Beispiel Zeugnisse, Berufsabschlüsse, Zertifikate usw. beglaubigt.

Für die Beglaubigung von Geburtsurkunden, Sterbeurkunden und Eheurkunden wenden Sie sich an das Standesamt, welches den Registereintrag führt. Für die Beglaubigung von KFZ-Briefen, KFZ-Zulassungen und Schwerbehindertenausweisen wenden Sie sich bitte an die ausstellende Behörde.

Für die Beglaubigung sind das Original und die A4-Kopie des jeweiligen Schriftstückes mitzubringen. Für die Beglaubigungen können Verwaltungsgebühren anfallen.

Sollten Sie mehrere Beglaubigungen benötigen, können diese erst am nächsten Sprechtag abgeholt werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.