Baumfällanträge

Die Stadt Hohen Neuendorf verdankt Ihre Beliebtheit als Wohnstandort nicht zuletzt dem zum Teil imposanten Bestand an Bäumen auf privaten Grundstücken. Bereits zu Beginn des letzten Jahrhunderts zog es insbesondere viele Berliner Bürger vor die Tore der Stadt um hier im Grünen zum Teil sehr repräsentative Siedlungshäuser zu errichten. Prägend für den besonderen Charakter dieser gartenstadtähnlichen Besiedlung waren und sind die Bäume.

Auf Grund dieses Charakters sind die Bäume im Stadtgebiet Hohen Neuendorf durch die Baumschutzsatzung der Stadt geschützt. Durch den teilweise sehr hohen Baumbestand auf den Grundstücken soll jedoch die bauliche Nutzung nicht grundsätzlich verhindert werden. Es besteht daher die Möglichkeit bei der Stadtverwaltung eine Genehmigung zur Baumfällung zu beantragen, die daraufhin durch den Sachbearbeiter der Stadt vor Ort geprüft wird.

Hierbei werden die privaten mit den öffentlichen Interessen des Baumschutzes abgewogen. Bei der Fällung von Bäumen sind zur Kompensation entsprechende Ersatzmaßnahmen erforderlich, die soweit möglich auf dem Grundstück selbst stattfinden sollen.

Bitte beachten Sie:

Durch eine Änderung im Bundesnaturschutzgesetz ist die Vegetationsperiode seit 2010 neu geregelt. Sie gilt nunmehr vom 1.3. bis zum 30.9. eines jeden Jahres (§ 39 Abs. 5 (2) BNatSchG). Während dieser Zeit dürfen keine Bäume, Hecken oder Gehölze gefällt bzw. geschnitten werden. Eine diesbezügliche Anpassung der Baumschutzsatzung der Stadt Hohen Neuendorf ist in Arbeit.