B-Plan 64 "Südlich der Flachslakestraße bis zur Straße Am Langen Berg, Stadtteil Bergfelde", Entwurf (Beteiligung abgelaufen)

 

Änderung Aufstellungsbeschluss und

Beteiligung der Öffentlichkeit

an der Bauleitplanung, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf hat auf ihrer Sitzung am 25. Januar 2018, Beschluss Nr. B 102/2017, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 64 "Südlich der Flachslakestraße bis zur Straße Am Langen Berg, Stadtteil Bergfelde" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.11.2018 im Amtsblatt bekannt gemacht.

Mit Beschluss Nr. 067/2021 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf auf ihrer Sitzung am 27. Januar 2022 eine Änderung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren wird mit dem in der Anlage dargestellten geänderten Geltungsbereich fortgeführt. 

In gleicher Sitzung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf, Beschluss Nr. B 068/2021, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.  64 "Südlich der Flachslakestraße bis zur Straße Am Langen Berg, Stadtteil Bergfelde" gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

Ziel der Planung ist eine nachhaltige und geordnete städtebauliche Entwicklung zur Erhaltung des Gebietscharakters zu sichern.

Plangebiet

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 64 „Südlich der Flachslakestraße bis zur Straße Am Langen Berg, Stadtteil Bergfelde" liegt im Norden des Stadtteils Bergfelde. Es wird im Norden durch die Flachslakestraße und die Straße Zwischen den Pfuhlen, im Osten und Westen durch die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Westbarnim und im Süden durch die Straße Am Langen Berg, die westliche Bebauung an der Briesestraße und der Bahnstraße sowie der Bahnlinie begrenzt.

Die genaue Umgrenzung des Geltungsbereiches ist dem Lageplan zu entnehmen.

Verfahren

Der Bebauungsplan Nr. 64 „Südlich der Flachslakestraße bis zur Straße Am Langen Berg, Stadtteil Bergfelde" wird im vereinfachten Verfahren gemäß den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt, da mit der Planaufstellung der sich ergebende Zulässigkeitsmaßstab (gemäß § 34 BauGB) nicht wesentlich verändert wird.

Umweltprüfung

Im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 7 BauGB im Planverfahren berücksichtigt und in die Begründung integriert.

Offenlegung der Planunterlagen 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 64 „Südlich der Flachslakestraße bis zur Straße Am Langen Berg, Stadtteil Bergfelde" [Stand: November 2021] liegt mit Begründung inklusive Schutzgutbetrachtung und Schallgutachten in der Zeit

vom    28. Februar    bis einschließlich     1. April 2022

gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich aus. 

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Datenschutzerklärung – Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), welches mit ausliegt.