Unwetterschäden in Hohen Neuendorf
(27. Juni 2025)
Am vergangenen Abend hat ein schwerer Sturm unser Stadtgebiet getroffen und zahlreiche Äste sowie kleinere Baumteile auf Straßen, Gehwege und Privatgrundstücke geweht.
Der städtische Bauhof ist mit beauftragten Baumpflegefirmen seit den frühen Morgenstunden im Einsatz und arbeitet mit Hochdruck an der Beseitigung der Sturmschäden. Vorrang hat derzeit die Verkehrssicherung, so dass die Hauptverkehrsachsen prioritär behandelt werden.
Um diese Arbeit zu unterstützen, können Einwohnerinnen und Einwohner gerne die von den Straßenbäumen herabgefallenden Äste auf Grünstreifen zusammentragen und gesammelt ablegen. An vielen Stellen ist dies bereits geschehen, die Stadt dankt den Bürgerinnen und Bürgern für ihre Mithilfe.
Allerdings ist besondere Vorsicht geboten: Es besteht aktuell im gesamten Stadtgebiet die Gefahr vor herabfallenden Ästen, bereits beschädigte und lose Baumteile können durch Wind hinunterfallen. Vermeiden Sie deshalb nach Möglichkeit den Aufenthalt unter Bäumen. Das gilt auch für zahlreiche Spielplätze, auf denen sich Bäume befinden.
Sollten Sie feststellen, dass an einem Straßenbaum größere Äste oder die Krone beschädigt oder lose sind, bitten wir um große Vorsicht. Melden Sie diese Schäden an tiefbau@hohen-neuendorf.de.
Wichtig sind die folgenden Angaben: genaue Adresse, Stadtteil und im besten Fall die Baumnummer. Bitte beschreiben Sie so genau wie möglich den Schaden, z. B. ob der Baum schief steht, Äste lose sind, die Krone beschädigt ist etc. Dies hilft der Stadt bei der Priorisierung.
Bereits heruntergefallene Äste brauchen nicht gemeldet zu werden, diese werden sukzessive abgeholt.
Wir bitten um Verständnis, wenn es in manchen Wohngebieten noch etwas dauert, bis alle Äste entfernt sind, dies wird sich bis in die kommende Woche ziehen.
Wichtiger Hinweis für beschädigte Bäume auf Privatgrundstücken, hier gilt Paragraf 4, Absatz 6 der Baumschutzsatzung (siehe im Anhang dieses Beitrags):
Nicht unter die Verbote nach Absatz 1 fallen ferner unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr (Gefahr in Verzug) für Personen oder für Sachen von bedeutendem Wert. Die Maßnahme ist der Stadtverwaltung unverzüglich anzuzeigen und zu begründen. Die Notwendigkeit einer getroffenen Maßnahme ist durch Fotos zu dokumentieren. Der gefällte Baum oder die entfernten Teile sind mindestens fünf Werktage nach der Anzeige zur Kontrolle bereitzuhalten.
Die Stadt dankt allen Rettungskräften und den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, die sich im Einsatz befinden. Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Hohen Neuendorf hat bisher 86 Einsätze im Zusammenhang mit dem Sturm geleistet. Ein großer Dank geht auch an die Baumpflegfirma Evergreen, die mit schwerem Gerät bis 4 Uhr nachts im Einsatz war.