Thermalbefliegung über Hohen Neuendorf

Thermalaufnahme - Bildquelle: https://de.bsf-swissphoto.com/

(27. Februar 2023)

Die Stadt hat die in Schönefeld ansässige Firma BSF Swissphoto GmbH mit einer Thermalbefliegung beauftragt. Dabei werden Wärmeemissionen an Hausdächern sowie der Erdoberfläche erfasst. Die Aufnahme der Thermal-Infrarot-Luftbilder kann in erster Linie als Dokumentation des aktuellen Ist-Zustandes hinsichtlich der Wärmeabstrahlung von Gebäuden dienen.

Neben der Aufnahme der Dächer wird durch den Einsatz von Schrägbildkameras zudem die Erkennung von Fassaden möglich. Die Bildaufnahmen aus mehreren Perspektiven können als Grundlagendaten für die Erkennung von Wärmeverlusten dienen, zudem werden Aussagen zu Gebäudeeffizienz sowie Analysen von Verbesserungspotenzialen ermöglicht.

Die bei der Befliegung aufgenommenen Wärmeaufnahmen können die Basis für die Erstellung eines Wärmekatasters, von Wärmeverbrauchsprognosen sowie für Aufgaben der kommunalen Wärmeplanungen sein.

Die Befliegung wird voraussichtlich am 1. März 2023, in der Zeit zwischen 18.30 Uhr und 21.30 Uhr stattfinden. Dadurch ist gewährleistet, dass der reguläre Flugverkehr nicht gestört wird. Das Spezialmessflugzeug vom Typ Cessna 208 wird dabei mit einer relativ niedrigen Flughöhe von etwa 1.200 Metern über dem Stadtzentrum Hohen Neuendorfs im Bereich zwischen Niederheide, Birkenwerder und Bergfelde stattfinden. Die Flugrichtung geht von Nord nach Süd und von Süd nach Nord, da es für die Datenerfassung notwendig ist, den Bereich mehrfach zu überfliegen.

Die Flüge sind angemeldet und mit der Flugsicherung abgestimmt. Je nach Witterungsbedingungen behält sich die Flugfirma vor, die Befliegung zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden zu lassen.

 

Update vom 1.3.2023 zum Datenschutz

Durch die Thermalbefliegung werden datenschutzrechtliche Belange der Einwohnerinnen und Einwohner nicht verletzt. Die Vorgaben des Behördenleitfadens zum Datenschutz bei Geodaten und -diensten werden eingehalten (siehe verlinktes PDF am Ende der Seite).

Im Hinblick auf die nur geringe Wahrscheinlichkeit und Intensität von möglichen Persönlichkeitsverletzungen ist nach der Kontrollpraxis des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in der Regel davon auszugehen, dass das öffentliche Interesse überwiegt bei Daten, die im Falle von Luftbildinformationen eine Bodenauflösung von 20 cm oder größer pro Bildpunkt aufweisen. Die geringste Auflösung im vorliegenden Fall liegt bei 30 cm pro Bildpunkt. Hier sind weder Personen noch Schriften und noch nicht einmal Hausnummern erkennbar.

Daher überwiegt das kommunale Interesse zum Thema Klimaschutz in diesem Fall mögliche datenschutzrechtliche Belange Einzelner.