Kommunales Wohnungsbauprojekt auf den Weg gebracht
(11.03.2019) Nach den Vorstellungen der Stadtverordnetenversammlung soll die Stadt in den kommenden Jahren rund 200 Wohnungen in einer eigenen kommunalen Wohnungsbaugesellschaft errichten. Ein ehrgeiziges Ziel, aber bewegt von dem Wunsch, in Hohen Neuendorf für alle Einkommensgruppen weiterhin bezahlbaren Wohnraum anbieten zu können.
Für das erste kommunale Wohnungsbauprojekt hat die Stadtverwaltung in einem ersten Schritt eine Liste von 22 Grundstücken in Hohen Neuendorf zusammengetragen, auf denen ein solches Projekt realisierbar wäre. In einer detailreichen Diskussion verständigte sich der Stadtentwicklungsausschuss am 5. März auf ein etwa 5.000 Quadratmeter großes Grundstück an der Feldstraße in Hohen Neuendorf zur näheren Prüfung.
Kommunaler Wohnungsbau frühestens ab 2021 realisitisch
Aufgrund der umfangreichen Investitionen, die die Stadt in den kommenden Jahren zu schultern hat - darunter der Hortneubau an der Waldstraße, die neue Sportanlage in Bergfelde und die Aufweitung der Brückenunterführung in der Karl-Marx-Straße -, ist der Bau kommunaler Wohnungen allerdings erst ab dem Jahr 2021 und dann auch nur mithilfe von Fördermitteln der Investitionsbank des Landes Brandenburg realistisch. Letztere bekommt die Stadt aber nur, wenn die Grundstücke in sogenannten „Wohnvorranggebieten“ liegen.
Das ausgewählte Grundstück liegt am Rand eines solchen Gebietes, außerhalb der kürzlich vom Land bestätigten „Fördergebietskulisse Zentrum“. Doch zeigte sich Jacqueline Piest, Fachbereichsleiterin Stadtservice und damit zuständig für Immobilienwirtschaft, zuversichtlich, hier eine Ausweitung der Kulisse erwirken zu können. Im Rahmen der Daseinsvorsorge darf die Stadt selbst allerdings nur sozialen Wohnungsbau betreiben und nicht beliebig als Investor in den Markt eingreifen.
Wenn die Rahmenbedingungen erfüllt werden können und bis Ende 2020 eine Baugenehmigung vorläge, könnte die Stadt ab dem Jahr 2021 hier vier zweigeschossige Mehrfamilienhäuser im Stadtvillenstil mit je sechs Wohnungen errichten. Geeignet wären sie mit einer Größe zwischen 50 und 80 Quadratmetern für Ein- bis Drei-Personen-Haushalte. Neun dieser Wohnungen wären laut Belegbindung mit einer Nettokaltmiete von 5,50 Euro pro Quadratmeter Sozialhilfeempfängern mit Wohnberechtigungsschein vorbehalten. Weitere neun Wohnungen mit einer Miete von sieben Euro pro Quadratmeter dürften nur an Menschen mit geringem Einkommen vermietet werden, die Arbeitslosengeld II oder Wohngeld beziehen (sog. „Aufstocker“). Die übrigen sechs Wohnungen dürfte die Stadt zu marktüblichen Mieten frei anbieten, um in einer Mischkalkulation das Projekt finanzieren zu können.
Die Pläne sind bisher nur überschlägig kalkuliert, es gibt noch keine Projektskizzen oder konkrete Vorstellungen über die Ausgestaltung der Gesellschaft oder gar über Wohnungszuschnitte oder die Art der Wohnungsvergabe. „Wir stehen ganz am Anfang einer mutigen Idee“, sagte Bürgermeister Steffen Apelt. Wenn die Stadtverordneten und das Land Brandenburg für das Pilotvorhaben grünes Licht geben, würde die Verwaltung die Planung konkretisieren und einen Bauantrag auf den Weg bringen.
Auch Wildbergplatz in näherer Betrachtung
Weitere Flächen in der näheren Betrachtung wären ein Grundstück in der Nähe des Friedhofes an der Summter Straße, ein Grundstück in der Karl-Marx-Straße oder der Wildbergplatz. Für den Wildbergplatz gibt es bereits Baurecht, allerdings ist die Stadt nur zu 85 Prozent im Eigentum der Flächen. Aus Lärmschutzgründen müsste aber zuerst ein Teil bebaut werden, der zum Teil noch in Privatbesitz ist. Sinnvollerweise sollte der Wildbergplatz im Zuge einer zusammenhängenden Investition bebaut werden, führte Bauamtsleiter Michael Oleck im Stadtentwicklungsausschuss aus, da Lärmschutz und der Bau einer Tiefgarage die Investitionen durch mehrere Bauherren oder gar mehrere Eigentümer erheblich erschweren könnte. Geplant ist eine Mischbebauung aus Wohnungen, Geschäften, Büros und Praxen, die den ganzen Platz umschließt und im Inneren eine Grünfläche freihält. Umfangreiche Lärmschutzgutachten hatten im Zuge der Erstellung des Bebauungsplanes gezeigt, dass wegen des starken Verkehrs nur eine komplette Riegelbebauung möglich ist.