Knisternde Gemütlichkeit, aber mit Verantwortung

Holzfeuer im Garten (Foto: Olena Rudo/stock.adobe.com)

Ein gemütliches Feuer im Garten, Stockbrot mit Freunden oder einfach ein stimmungsvoller Abend unter freiem Himmel – Holzfeuer im Freien gehören für viele Menschen zum Ausklang eines Sommerabends dazu. Doch so idyllisch ein Lagerfeuer auch ist: Es gibt klare Regeln und wichtige Hinweise, die für Umwelt, Sicherheit und das gute Miteinander unter Nachbarn unbedingt beachtet werden müssen. Die Broschüre „Holzfeuer im Freien“ des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg sammelt die wichtigsten Regeln im Umgang mit Holzfeuer. Sie kann auf Holzfeuer im Freien | MLEUV heruntergeladen werden.

Was ist erlaubt?

Grundsätzlich sind kleine Holzfeuer im Freien unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Als wichtige Faustregel dabei gilt: Der Brennholzhaufen darf nicht größer als ein Meter im Durchmesser und ein Meter in der Höhe sein. Für größere Feuer, etwa zu Ostern, wird eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Ordnungsbehörde benötigt. Erlaubt ist ausschließlich naturbelassenes, trockenes Holz, zum Beispiel gut gelagerte Holzscheite, kurze Äste oder Reisig.

Was darf nicht verbrannt werden?

Frisch geschlagenes Holz oder feuchte Gartenabfälle wie Laub, Rasenschnitt oder Zweige haben im Feuer nichts zu suchen. Diese verursachen starke Rauchentwicklung und belasten die Luft in der Umgebung. Abfälle aller Art dürfen nicht im Holzfeuer verbrannt werden. Auch nicht scheinbar harmloses Material wie Papier, Karton oder beschichtetes Holz. Diese Stoffe können beim Verbrennen gesundheits- und umweltschädliche Substanzen freisetzen. Lackierte Möbelteile, behandeltes Bauholz, Spanplatten oder gar Gummiabfälle sind ebenfalls tabu. Stattdessen sollten solche Materialien über die entsprechenden Wertstoffhöfe oder Sammlungen fachgerecht entsorgt werden. 

Rücksicht und Sicherheit gehen vor 

Bevor das Feuer entfacht wird, sollte auch das Gespräch mit der Nachbarschaft gesucht werden – das vermeidet Ärger und zeigt Rücksicht. Wichtig ist: Der durch das Feuer entstehende Rauch darf niemanden belästigen. Das gilt vor allem in der Nähe von Wohnhäusern, Krankenhäusern, Kitas oder Altenheimen. Wenn Beschwerden auftreten, muss von Belästigung durch das Feuer ausgegangen werden und es muss gelöscht werden. Ein ausreichender Abstand zu Gebäuden, Bäumen, Getreidefeldern und brennbaren Materialien ist Pflicht. Bei starkem Wind, Trockenheit oder hoher Waldbrandgefahr sollte auf das Feuer verzichtet werden. Im Land Brandenburg ist offenes Feuer im Wald und in weniger als 50 Metern Entfernung grundsätzlich verboten. Ab Waldbrandstufe 4 sollte man ganz auf Lagerfeuer verzichten.

Feuer machen – aber bitte sicher

Ein sicheres Holzfeuer beginnt mit guter Vorbereitung:

• Feuerstelle mit Sand oder Steinen umgeben

• Löschmittel wie Wasser, Sand oder einen Feuerlöscher bereithalten

• Niemals mit Benzin, Spiritus oder anderen Brandbeschleunigern zünden

• Nur mit Grillanzündern oder Holzspänen arbeiten

• Nach dem Anzünden gilt: Feuer nie unbeaufsichtigt lassen und Glut vollständig ablöschen

• Außerdem sollte der Holzstapel unmittelbar vor dem Anzünden neu aufgeschichtet werden – das schützt Tiere, die sich in Reisighaufen eingenistet haben könnten