Übermittlungssperre beantragen
Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz können ganz einfach beantragt werden. Übermittlungssperre bedeutet, dass bestimmte persönliche Daten nicht mehr von der Meldebehörde an andere Stellen weitergegeben werden dürfen. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, eine solche Sperre zu beantragen. Das Einwohnermeldeamt wird dann die Daten zum Beispiel nicht mehr an Parteien oder bestimmte Behörden weiterleiten. Diese Sperre gilt jedoch nicht für alle Anfragen nach persönlichen Daten.