Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche

Anlage 2

(zu § 18 Absatz 4)

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für

im Ausland lebende Deutsche (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes)*)

(frühere Wohnung / früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland)