Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

„Wohnungsbau und Grünraum einschließlich Gartenbau Borgsdorf“

Auf dem Gebiet der ehemaligen Großgärtnerei in Borgsdorf hat sich die Stadt des rechtlichen Instrumentariums der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bedient. Das Baugesetzbuch (BauGB) ermöglicht es den Kommunen in förmlich festgesetzten Entwicklungsgebieten umfängliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

Diese finanziellen Zuschüsse des Landes und des Bundes sind zur Anschubfinanzierung einer Gesamtmaßnahme gedacht und sollen sich durch den Verkauf der Baugrundstücke möglichst refinanzieren. Auf diese Weise konnten die alten gewerblichen Anlagen der Großgärtnerei beseitigt und die Grundstücke baureif gemacht werden.

Hierzu war unter anderem ein umfänglicher Straßenbau mit den dazugehörigen Trink- und Abwasseranlagen sowie sonstigen Medien wie Gas-, Elektro-, und Telekommunikationsleitungen erforderlich. Ebenso konnte mit Hilfe von Fördermitteln ein Sportplatz, eine Kita, Spielplätze sowie Grünanlagen finanziert werden.

Die Grundstückskäufer erwerben in der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme voll erschlossene Grundstücke. Das heißt, es entstehen keine weiteren Kosten durch den grundhaften Straßenbau in Form von Straßenausbaubeiträgen. Dafür liegt der Grundstückspreis hier dementsprechend höher, sodass die Gegenfinanzierung der Anschubfinanzierung ermöglicht wird.

Aufgrund der geänderten Marktlage hat sich die Entwicklung innerhalb des Gebietes sukzessive von einem hoch verdichteten Reihenhausgebiet zu einem aufgelockerten Einfamilienhausquartier entwickelt. Durch das besondere Städtebaurecht (§ 169 ff BauGB) ergibt sich für dieses Gebiet ein gesondertes Genehmigungserfordernis für alle baulichen Anlagen (auch wenn baugenehmigungsfrei) sowie für alle Grundstücksgeschäfte (Kaufverträge, Grundschuldbestellungen etc.). Bei der Errichtung von baulichen Anlagen sind insbesondere die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1.0 „Berliner Straße/Sperberstraße, ST Borgsdorf“ zu beachten. Dies betrifft auch die Errichtung von Geräteschuppen, Einfriedungen (Zäune), Carports und so weiter.

Auskünfte über die Anforderungen an das formlose Genehmigungsverfahren erhalten Sie durch die Stadtverwaltung.