Stadtentwicklungsplanung

Die Stadtentwicklungsplanung der Stadt Hohen Neuendorf steckt noch in den Anfängen. Die Gründe hierfür finden sich in der Entwicklung der Stadt, die erst nach der Wende aus vier ehemals selbständigen Gemeinden entstanden ist und seit 01.06.1999 das Stadtrecht besitzt. Hohen Neuendorf ist also nicht historisch gewachsen wie andere Städte im Land Brandenburg. Es handelt sich vielmehr um einen sogenannten „suburbanen Raum“. Als suburban bezeichnet man Siedlungsbereiche, die nicht wie eine historische Stadt ein klar definiertes und gewachsenes Zentrum mit einer städtischen Nutzungsmischung aufweisen, sondern mit einer eher homogenen (Wohn-) Nutzung großflächige Bereiche bedecken. Man lebt hier also nicht mehr wie früher in einer dörflichen Struktur mit landwirtschaftlichen Nutzungen etc., sondern quasi als „Stadtmensch“ im ländlichen Raum.

Aus dieser noch jungen Entstehungsgeschichte der Stadt erklärt sich unter Anderem die anhaltend hohe Dynamik der Entwicklung. So positiv diese Dynamik ist, so sehr stellt sie aber auch die öffentliche Hand vor enorme Herausforderungen. Die Kommunalverwaltung ist seit der Wende vor allem damit beschäftigt die soziale und bauliche Infrastruktur dem starken Einwohnerwachstum anzupassen. Ein Großteil der liquiden Mittel floss in den Ausbau der zum Teil kaum passierbaren Sandstraßen (insbesondere zugunsten Alter, Behinderter und Fahrradfahrer). Gleichzeitig hat durch den Zuzug meist junger Familien ein starker demographischer Wandel stattgefunden. Diese „demographischen Wellen“ stellen vor allem den Bereich der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen vor große Herausforderungen.

Der hohe Bedarf an Kita-Plätzen wird nach deren Herrichtung relativ abrupt durch den Bedarf an Grundschul- und später andere Einrichtungen abgelöst. Durch diese Infrastrukturmaßnahmen wurde ein Großteil der zur Verfügung stehenden Mittel bislang gebunden. Erste Schritte für eine Stadtentwicklungsplanung sind jedoch bereits getan. In die übergeordnete Stadtentwicklungsplanung fließen insbesondere unterschiedliche sektorale Fachplanungen ein. Es handelt sich hierbei um einen dynamischen Prozess indem die vorliegenden Planungen immer wieder auf geänderte Rahmenbedingungen überprüft und angepasst werden müssen.

Für den Flächennutzungsplan als formelles Regelwerk, das die beabsichtigte Entwicklung in ihren Grundzügen darstellen soll hat der Bundesgesetzgeber daher auch bestimmt, dass dieser alle 15 Jahre zu überarbeiten ist. Als sektorale Fachplanungen liegen im Stadtgebiet von Hohen Neuendorf bislang folgende Arbeiten vor:  

1. Verkehrsentwicklungsplanung

Die Verkehrsentwicklungsplanung (VEP) untersucht das Thema Verkehr und stellt nach der Analyse der Ist-Situation alternative Lösungsansätze dar und gibt einen Ausblick auf die beabsichtigte weitere Entwicklung. Als sektorale Fachplanung besitzt der VEP keine unmittelbare Rechtswirkung. Er fließt jedoch als gesamtstädtische Konzeption in die Flächennutzungsplanung ein und ist auch ansonsten durch den Selbstbindungsbeschluss von der Verwaltung bei weiteren Planvorhaben zu beachten.

Wichtig ist bei der VEP die Betrachtung aller Verkehrsteilnehmer um die unterschiedlichen Bedürfnisse in geeigneter Form aufeinander abzustimmen und in Einklang zu bringen. Die unterschiedlichen Verkehrsarten wie z. B. motorisierter Individualverkehr (MIV), öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sowie der Rad- und Fußgängerverkehr sollen unter Berücksichtigung gesamtstädtischer Entwicklungsziele stadtverträglich miteinander vernetzt werden.

Besonderes Augenmerk ist hier auf spezielle Bedürfnisse von Bevölkerungsgruppen zu legen, wie zum Beispiel bei dem Thema Schulwegsicherung, demografischer Wandel und altengerechte Wegeführungen und so weiter. Derzeit liegt nur eine veraltete und eher oberflächliche Planung aus dem Jahre 1996 vor, die durch ein Radverkehrssystem und eine Straßenklassifizierung ergänzt wurde. Die Stadtverwaltung beabsichtigt eine zeitnahe Überarbeitung der vorliegenden Planung.  

2. Landschaftsplanung

Bei der Landschaftsplanung handelt es sich wie bei der Verkehrsentwicklungsplanung um eine sektorale Fachplanung. Die im Landschaftsplan (LP) dargestellten Grundzüge und Leitlinien für den Erhalt und die Entwicklung von Natur und Landschaft sollen eine ökologisch verträgliche und nachhaltige Siedlungsentwicklung sicherstellen.

Der vorliegende gemeinsame Landschaftsplan der Stadt Hohen Neuendorf und der Gemeinde Birkenwerder aus dem Jahre 1996 war die Grundlage für zahlreiche Grünordnungspläne und sonstige Maßnahmen zur ökologischen Entwicklung innerhalb des Stadtgebietes. Zur Fortschreibung der Landschaftsplanung findet sich derzeit eine Untersuchung zur Aufstellung eines Maßnahmenpools zur Eingriffskompensation in Aufstellung. Weitere Überarbeitungen erscheinen aufgrund der mangelnden Aktualität der Planung als angebracht. Natur und Landschaft unterliegen ständigen Veränderungen.

Wo heute noch ein landwirtschaftlich genutzter Acker sich befindet, kann morgen vielleicht schon ein geschütztes Biotop (§ 31 BbgNatSchG) entstanden sein. Oder Biotope verschwinden beziehungsweise verändern ihren Charakter. Um ökologisch sinnvolle Maßnahmen durchführen zu können, ist eine gesamtstädtische Betrachtung in Form eines LP von großer Bedeutung.

3. Grünverbundsystem Stolpe / Hohen Neuendorf

Die Konzeptstudie „Grünverbundsystem für die Stadtteile Stolpe und Hohen Neuendorf“ wurde im Oktober 2006 durch die Stadtverordnetenversammlung gebilligt. Mit der Studie wurden Freiflächen in den beiden Stadtteilen auf Ihre Erholungsqualität für die Wohnnutzung untersucht und in einem Maßnahmenkonzept Möglichkeiten aufgezeigt eine sinnvolle Vernetzung der Teilräume herbeizuführen beziehungsweise zu sichern.

Das informelle Planwerk besitzt keine unmittelbare rechtliche Relevanz. Durch den Beitrittsbeschluss hat sich die Stadt jedoch selbst verpflichtet, die hier aufgezeigten Ziele bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.  

4. Einzelhandelskonzeption

Die vorliegende Einzelhandelskonzeption aus dem Jahre 1996 ist veraltet und bedarf aufgrund der Realisierung diverser Einzelhandelsvorhaben sowie geänderter demographischer und sonstiger Rahmenbedingungen einer Überarbeitung.  

5. Dorfentwicklungsplanung Stolpe

Die Dorfentwicklungsplanung ist eine informelle Rahmenplanung. Das heißt, die auf Grundlage der Analyse des baulichen Bestandes herausgearbeiteten Vorschläge haben den Charakter von Leitlinien und Empfehlungen. Die Dorfentwicklungsplanung ist als städtebauliche Untersuchung geeignet den Prozess der Zielbestimmung der Entwicklung einer Gemeinde zu begleiten, Kriterien zur Gestaltung herauszuarbeiten und in ein Gesamtkonzept zur langfristigen Entwicklung münden zu lassen. Ein formelles Satzungsverfahren kann durch die informelle Planung also nur vorbereitet, nicht aber ersetzt werden.

Zur Sicherung der Planung bedarf es daher einer verbindlichen Satzung. Die ehemals zum Amt Schildow gehörende Gemeinde Stolpe hat mit Unterstützung des Amtes für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Neuruppin die vorliegende Dorfentwicklungsplanung durch ein privates Büro erarbeiten lassen. Die Planung diente als Beurteilungsgrundlage zur Gewährung von Fördermitteln im Rahmen des Programms zur Dorferneuerung des Landes Brandenburg. Den rechtsverbindlichen Rahmen sollten die weitgehenden gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1 „Dorfbereich“ bilden.

Der 1993 begonnene Bauleitplan konnte jedoch aufgrund unterschiedlicher Rechtsmängel nicht durch die höhere Verwaltungsbehörde genehmigt werden. Um eine zeitnahe Rechtssicherheit für die Eigentümer in Stolpe herbeizuführen, hat die Stadtverwaltung in einem ersten Schritt über eine sogenannte Klarstellungssatzung die grundsätzliche Bebaubarkeit von Grundstücken geregelt und über eine hiermit verbundene Entwicklungssatzung auch neues Baurecht geschaffen.

In einem weiteren Schritt beabsichtigt die Stadt über ein Satzungsverfahren eine Rechtsgrundlage zu erstellen, mit der die besondere Gestalt des historischen Dorfbereiches erhalten und partiell auch harmonisch weiterentwickelt werden kann. Die Ziele der Dorfentwicklungsplanung können so langfristig gesichert werden.