Gestaltungssatzung

Gestaltungssatzung

Für den Bereich des Sanierungsgebietes und geringfügig darüber hinaus wurde die Gestaltungssatzung „Ortskern“ als fortgeschriebenes Sanierungsziel festgesetzt (§ 81 BbgBO).
Im sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahren zu baulichen Vorhaben dient die Satzung mit ihren konkreten gestalterischen Festsetzung als Grundlage der Prüfung.