Bauanträge

Die Bebaubarkeit von Grundstücken ist durch unterschiedliche rechtliche Regelungen eingegrenzt. Die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben ist für den Laien kaum zu überblicken. Zu beachtende Regelwerke sind insbesondere das bundeseinheitliche Baugesetzbuch (BauGB) die Bauordnung des Landes Brandenburg (BbgBO) sowie eventuell tangierte kommunale Satzungen (z. B.: Bebauungsplan, Sanierungssatzung, Entwicklungssatzung, Erhaltungssatzung, Gestaltungssatzung, Baumschutzsatzung etc.).

Daneben existieren dann noch diverse Fachgesetze wie zum Beispiel das Denkmalschutzgesetz, das Naturschutzgesetz sowie Regelungen zum Immissionsschutz, Bodenschutz und so weiter.

Diese Vielzahl an zu beachtendenden Regelwerken macht es für den Außenstehenden schier unmöglich die Zulässigkeit der baulichen Nutzung sowie die Zuständigkeiten und Genehmigungserfordernisse zu überblicken. Erster Ansprechpartner für den Bauherren ist im Regelfall der Architekt oder Bauunternehmer.

Es empfiehlt sich in jedem Fall aber auch frühzeitig eine Bauberatung im Fachdienst Stadtplanung der Stadt.

Einen ersten Überblick über das Baugenehmigungsverfahren vermittelt die Kleine Baufibel der Stadt. Hier finden Sie unter anderem auch eine Adressenliste aller für ein Bauvorhaben im Stadtgebiet wichtigen Behörden und sonstigen Ansprechpartner.