Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche
Anlage 2
(zu § 18 Absatz 4)
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für
im Ausland lebende Deutsche (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes)*)
(frühere Wohnung / früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland)