Hundehaltung

Neben der steuerlichen Anmeldung müssen alle Hunde, unabhängig von Gewicht oder Größe, im Ordnungsamt angezeigt werden. Grundlage ist die Hundehalterverordnung Brandenburg ab dem 01. Juli 2024.  Hierzu muss ein Formular ausgefüllt und vom Hundehalter unterschrieben an das Ordnungsamt gegeben werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter: Online Hundehaltung Anzeige.

Bitte beachten Sie, dass jeder anzeigepflichtige Hund einen Mikrochip–Transponder gemäß ISO-Standard (bei jedem Tierarzt erhältlich) haben muss, der die Identität des Hundes zweifelsfrei erkennen lässt. Tätowierungen reichen nicht aus.

Wird der Hund an einen anderen Halter abgegeben oder verstirbt das Tier, ist das dem Ordnungsamt formlos, gerne per E-Mail mitzuteilen.