Kinder- & Jugendbeteiligung
Richtlinie zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Am 30. April verabschiedete die Stadtverordnetenversammlung (SVV) der Stadt Hohen Neuendorf die „Richtlinie zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“. Damit wird die Mitwirkung junger Menschen auf eine rechtlich verbindliche Grundlage gestellt.
Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 18 Jahren bei kommunalen Entscheidungen berücksichtigt werden. Ziel ist es zudem, das Interesse der Minderjährigen an den Abläufen in ihrer Stadt zu wecken und die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention sowie der Brandenburgischen Kommunalverfassung verbindlich umzusetzen.
In verschiedenen Workshops und Dialogforen haben Kinder und Jugendliche gemeinsam mit Vertretern aus Politik und Verwaltung in einem partizipative Erarbeitungsprozess ihre Beteiligungsrechte ausgehandelt. Dabei wurden gezielt städtische Aufgaben identifiziert, welche die Lebenswelt der jungen Menschen direkt berühren.
Das Herzstück der Richtlinie ist der begleitende Aufgaben- und Beteiligungsrechte-Katalog. Dieser dient der Stadtverwaltung als verbindliche Arbeitsgrundlage. Er regelt präzise, bei welchen Themen die Jugend in welcher Form einbezogen wird und welchen konkreten Einfluss ihre Meinung auf die endgültige Entscheidung hat.
Damit schafft Hohen Neuendorf eine verlässliche Struktur, um die eigenständige Mitwirkung junger Bürgerinnen und Bürger fest im politischen Alltag der Stadt zu verankern.
Junge Menschen der Stadt Hohen Neuendorf finden zudem für Ihre Anliegen direkte Ansprechpersonen bei:
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern der Jugendfreizeiteinrichtungen
und dem Jugendkoordinator, Andreas Witt.